Hagen. Ein Pferdebesitzer, der vor sieben Jahren ein junges Mädchen vergewaltigt hatte, muss seinem Opfer 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht hat jetzt ein so genanntes Anerkenntnisurteil erlassen. Der Mann hatte damit gedroht, das Pferd umzubringen.

Eine junge Frau (20) aus Hagen wird von einem Sexualverbrecher 20.000 Euro Schmerzensgeld erhalten. Sie war als 13-Jährige von ihm vergewaltigt worden. Der Fall hatte überregional für Schlagzeilen gesorgt: Pferdebesitzer Thomas W. (50) lockte ganz gezielt Mädchen in seinen Reitstall in Berchum.

Dort war Hermann, ein brauner Wallach mit rhombenförmigem weißen Stirnfleck, untergestellt. Die Schülerinnen durften das Tier füttern, striegeln und reiten. Doch dann wurden sie von dem Pferdebesitzer psychisch unter Druck gesetzt, erpresst und sexuell missbraucht. Miriam (Name geändert) war im Frühjahr 2005 gerade 13, als sie ihre Liebe zu Pferden entdeckte und zufällig Thomas W. kennenlernte. Der freundliche Mann, der als Paketfahrer und Bratwurstverkäufer arbeitete, bot ihr seinen Hermann als Pflegepferd an. Sie dürfe sich gerne um den Hannoveraner kümmern.

Schülerinnen verschwiegen Übergriffe aus Angst

Direkt neben dem Stall auf dem Tiefendorfer Gehöft hatte Thomas W. einen Bauwagen, der als Reiterstübchen diente. Dort kam es dann zu sexuellen Übergriffen. Miriam wurde von hinten umklammert, ihr wurden der Mund zugehalten und die Hände auf dem Rücken gefesselt. Es folgte eine brutale Vergewaltigung.

Aus Liebe zu Hermann war auch noch ein weiteres reitbegeistertes Mädchen (damals 15 Jahre) zum Missbrauchsopfer geworden. Doch beide Schülerinnen verschwiegen die sexuellen Übergriffe zunächst, weil sie Angst um das Leben des Gaules hatten. Thomas W. drohte nämlich damit, Hermann zum Pferdeschlachter zu bringen.

Sieben Jahre Haft wegen Vergewaltigung und Kindesmissbrauch

Erst als im April 2008 der braune Wallach tatsächlich „in die Wurst kam“, so stellte das Landgericht später fest, brachen die Mädchen ihr Schweigen und gingen zur Polizei. Im November 2011 verurteilte die Jugendschutzkammer Thomas W. wegen Vergewaltigung und Kindesmissbrauchs zu sieben Jahren Gefängnis. Bis zuletzt hatte er die Taten geleugnet, so dass die jungen Frauen in den Zeugenstand mussten.

Die Kammer glaubte ihnen das durchlittene Martyrium. Im Jahr darauf bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil. „Sofort danach“, erklärt Opfer-Anwalt Hans-P. Weiskirch, „habe ich für Miriam eine Schmerzensgeldklage eingereicht.“

Das Landgericht hat unter dem Aktenzeichen 10 O 256/12 jetzt ein Anerkenntnisurteil über 20.000 Euro erlassen. Thomas W., der noch über Jahre inhaftiert ist, hat die Zahlung dieses Betrags an die junge Frau bereits akzeptiert. „Er arbeitet im Gefängnis“, weiß Anwalt Weiskirch, „und kann schon mal mit dem Abstottern der Raten beginnen.“