Hagen. . Als die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen um 15.21 Uhr das Urteil verkündet, dröhnt ein akustisches Fallbeil durch den Gerichts-Saal in Hagen: „Mord, versuchter Mord, lebenslange Haft.“

Für das tödliche Familiendrama vom Graf-von-Galen-Ring hat das Schwurgericht am Mittwoch die höchste Strafe gewählt, die das deutsche Recht kennt. „Selbst Berufsjuristen, die sich schon seit Jahren mit schweren Straftaten befassen, sind von der Massivität dieser Taten beeindruckt“, erläuterte die Richterin.

Hinrichtung der Ehefrau vor Augen der Söhne

Vor den Augen ihrer beiden Söhne war Mutter Elif (37) im Dezember durch einen Schuss in den Kopf hingerichtet worden. Angeblich sei das Bad nicht sauber gewesen. Sohn Serdar (19) erlitt einen Schuss durch die Wange, ein Zahn zertrümmerte, die Kugel blieb im Hals stecken. Dann setzte Vater Osman die Pistole noch auf die Stirn seines Sohnes, drückte ab. Diesmal versagte die Waffe.

Über Jahre hatte Osman Ö. (40) seine Familie tyrannisiert. Die sechs Kinder dienten ihm lediglich als Geldeinnahmequelle und zum Erschleichen von Sozialleistungen für sein fürstliches Paschaleben. „Die Frau“, so die Richterin, „war dabei die Leibeigene. Sie durfte die Wohnung nicht verlassen, noch nicht mal telefonieren.“ Aus Angst vor ihrem brutalen Mann hätte sie sämtliche Messer im Haushalt versteckt.

Der soeben verurteilte Osman Ö. wirkte äußerlich regungslos, als ihm die Türkischdolmetscherin „ömürboyu“ (lebenslang) übersetzte und der Kurdischdolmetscher „heta mirane“, also „bis zum Tod“, flüsterte. Wenn, wie in diesem Fall geschehen, vom Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde, kann das für einen 40-Jährigen tatsächlich Haft bis zum Lebensende bedeuten. Osman Ö. hat seinem Verteidiger einen Zettel zugesteckt: „Ich will in der Türkei beerdigt werden.“