Hagen-Mitte. . Die am Freitag im Hagener Bahnhofsviertel von ihrem Ehemann schwer verletzte Frau befindet sich weiterhin in Lebensgefahr. Der ebenfalls durch Schüsse verletzte 18-jährige Sohn hat dagegen Aussicht zu überleben. Gewalt soll in der Familie an der Tagesordnung gewesen sein.

Die 37-jährige Frau, die am Freitagmittag in der gemeinsamen Wohnung am Graf-von-Galen-Ring von ihrem Ehemann (40) mit einem Pistolenschuss schwer verletzt wurde, schwebt noch immer in Lebensgefahr. Sie erlitt einen Kopfschuss und wird weiterhin in einem Hagener Krankenhaus behandelt, hat aber nach Informationen der WAZ Mediengruppe kaum eine Überlebenschance.

Dagegen dürfte der 18-jährige Sohn des Ehepaares, dem sein Vater eine Kugel durch die Wange und ein weiteres Projektil in die Schulter jagte, mit dem Leben davonkommen.

Die Schüsse auf Frau und Sohn stellten offenbar den Kulminationspunkt eines sich seit Jahren zuspitzenden, gewalttätigen Familienlebens dar. Wie die Ermittler von Staatsanwaltschaft und Mordkommissionen bei Vernehmungen am Wochenende herausfanden, soll der Vater die übrigen Familienmitglieder regelmäßig mit brutalen Übergriffen unter Druck gesetzt haben.

Fünf Kinder wuchsen im Klima des Schreckens auf

Die fünf Kinder – drei Söhne (21, 18, 13) und zwei Töchter (15, 14) – der kurdischstämmigen Familie mit deutscher Staatsangehörigkeit wuchsen in einem Klima des Schreckens und der Gewalt auf. Insgesamt feuerte der Vater am Freitag neun Schüsse ab, einmal traf er seine Frau, zweimal den 18-jährigen Sohn. Dessen Bruder (13) und die beiden Mädchen blieben unverletzt, der älteste Sohn war zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause.

Obwohl sechs Schüsse ins Leere gingen, gehen die Ermittler davon aus, dass der Mann gezielt auf Frau und Sohn schoss. Woher er die Pistole (vermutlich Kaliber 7,65 mm) hatte, ist noch nicht bekannt, auf jeden Fall handelte es sich um eine illegale Waffe.

Täter nimmt in Vernehmungen die Opferrolle ein

Der Vater und seine Frau sollen keiner geregelten Arbeit nachgegangen sein, für den kompletten Unterhalt der Familie kamen die Sozialkassen auf.

Vom Täter selbst erhoffen sich die Ermittler keine Aussagen, die wesentlich zur Aufklärung des Geschehens in der Wohnung beitragen könnten. In ersten Vernehmungen verstand er die Fragen der Beamten nicht (oder wollte sie nicht verstehen) und nahm für sich eine Art Opferrolle in Anspruch.

Nun muss sich zeigen, ob die minderjährigen Kinder, die Zeugen des Verbrechens waren und das Wochenende bei Verwandten verbrachten, den Kripo-Beamten weiterhelfen können. Zunächst muss ein vom Vormundschaftsgericht bestellter „Ergänzungspfleger“ entscheiden, ob eine Vernehmung mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Vater und Mutter sind für die Kinder seit drei Tagen unerreichbar.