Hagen. . Die Diskussion um die Rechtsform und somit um die Zukunft des Hagener Theaters geht in die nächste Runde. Am Dienstag soll der Kulturausschuss einen Vorschlag der Verwaltung beraten, der die Umwandlung des Hauses in eine gGmbH vorsieht.

Ein Thema mit Sprengkraft steht am Dienstag, 23. April (16 Uhr), auf der Tagesordnung des Hagener Kulturausschusses: Zum x-ten Mal geht es um die Rechtsformänderung des Stadttheaters sowie des Orchesters und damit um die Zukunft des gesamten Hauses. Konkrete Inhalte gelten im Rathaus allerdings noch als Verschlusssache. Erst als Tischvorlage sollen der Politik die Vorstellungen der Verwaltung zu dieser bedeutungsvollen gesamtstädtischen Frage präsentiert werden. Allerdings kursiert durch das Rathaus bereits ein achtseitiger Entwurf, der dieser Redaktion vorliegt.

Keine Spartenschließungen

Demnach soll der Rat beschließen, Theater und Philharmonisches Orchester mit Beginn der Spielzeit 2014/2015 (1. August 2014) in eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) umzuwandeln. „Über eine Spartenschließung“, so versichert Kulturdezernent Thomas Huyeng, „denken wir nicht nach“. Obwohl die Arnsberger Bezirksregierung im Rahmen der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes 2013 einen entsprechenden Beschluss des Stadtparlaments bereits bis zum 30. Juni einfordert, würde das Gremium angesichts der Terminenge absehbar erst am 11. Juli abstimmen können.

Hintergrund dieser strategischen Weichenstellung ist schlichtweg die Tatsache, dass der Kulturtempel als städtisches Amt glaubt, alle finanziellen Kürzungsmöglichkeiten ausgereizt zu haben. Fortlaufende Personalreduzierungen – die Belegschaft macht etwa 85 Prozent des Gesamtetats aus – würden die Aufrechterhaltung des Betriebes in der heutigen Form gefährden. „Weitere Optimierungen sind nur noch durch eine verstärkte Selbstständigkeit bzw. Unabhängigkeit möglich“, heißt es in dem Entwurf der Verwaltung.

gGmbH-Lösung aus fiskalischen Gründen bevorzugt

Dabei seien die Handlungsmöglichkeiten des Theaters in Form einer gGmbH oder auch in Form einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) umfangreicher als bei einem Eigen- oder Regiebetrieb, weil bestehende Restriktionen der Verwaltung wegfielen und sich das Haus stärker an betrieblich Erfordernissen orientieren könne, so der Verwaltungsentwurf. In einer vergleichenden Gegenüberstellung gibt die Verwaltung letztlich aus fiskalischen Gründen der gGmbH-Lösung den Vorzug, weil dieser im Gegensatz zur AöR 150.000 Euro Umsatzsteuer erspart blieben. Die Wahrhaftigkeit dieser These müssen freilich noch die Finanzbehörden offiziell bestätigen.

Während bei einem Regie- oder Eigenbetrieb die direkte Weisungsbefugnis des OB gilt bzw. die Umsetzung der Beschlüsse von Rat und Fachausschuss geboten ist, müssten beim gGmbH-Theater eine Gesellschafterversammlung gebildet und ein Geschäftsführer installiert werden. Offen lässt der Verwaltungsentwurf freilich noch, inwieweit Entscheidungsgewalt über den Abschluss eines Beherrschungsvertrages oder die Bestellung eines Dezernenten als Geschäftsführer erforderlich wären, um die Interessen der Stadt Hagen auch in Zukunft ausreichend zu wahren.

Noch kein Finanzdeckel

Keine Aussagen macht das vorläufige Papier auch zur künftigen finanziellen Ausstattung des Theaters. Denn in welcher Betriebsform auch immer – das Haus kann nur dann existieren, wenn auch in Zukunft ein erheblicher städtischer Zuschuss garantiert bleibt. So sieht der Wirtschaftsplan 2014/15 (einschließlich eines darin bereits eingeplanten Konsolidierungsbetrages in Höhe von 115.000 Euro) einen Gesamtzuschussbedarf von 14,8 Millionen Euro vor.

Dieser soll bis zur Spielzeit 2016/17 mit Erreichen der Gesamtkonsolidierung von insgesamt 850.000 Euro auf 14 Millionen Euro abschmelzen. Darin sind mögliche Risiken wie Tarifsteigerungen oder auch andere Kostensteigerungen (Gema, Versicherungen, etc.) noch nicht berücksichtigt. Hier, so der Stand des Verwaltungsentwurfs, müsse letztlich die Politik entscheiden, in welcher Höhe der jährliche Zuschuss für das Theater in Zukunft ausfallen solle bzw. wie viel Theater man glaube, sich leisten zu wollen.

Tiefgreifende Einschnitte in die bisherige Struktur

Eines scheint dabei jedoch bereits heute klar: Alle Beträge unter der 14-Millionen-Euro-Schwelle würden tiefgreifende Einschnitte in die bisherige Struktur des Hauses – sprich die vom Actori-Gutachten II bereits beschriebenen Spartenschließungen – bedeuten. „Weitere Senkungen des im Wirtschaftsplan genannten Gesamtbudgets sind keinesfalls mehr aufzufangen“, heißt es dazu in dem Verwaltungsentwurf für den Kulturausschuss.

Allerdings will der Verwaltungsvorstand um Oberbürgermeister Jörg Dehm sich nach einer ersten Beratung in dieser Woche am kommenden Dienstag erneut dieses Themenkomplexes annehmen. Erst danach wird sich entscheiden, ob das Papier in der jetzigen Form auf den Tischen der Politik landet oder noch einen Umweg über die lange Bank nimmt.