Hagen. . Weil die Stadt Hagen es nicht geschafft hat, ein Parkverbotsschild aktuell zu gestalten, musste jetzt ein Richter entscheiden. Wurde ein Knöllchen zu Recht ausgestellt oder nicht? In diesem Fall ging es gerade mal um 15 Euro - einem Politiker der Piratenpartei ging es ums Prinzip.

In diesem Fall geht es gerade mal um 15 Euro – dem Politiker der Piratenpartei geht es ums Prinzip.

Mittwochmittag im Hagener Amtsgericht. Der Berufspirat (34) erscheint gut gelaunt und bestens vorbereitet mit einer Mappe voller Unterlagen vor Richter Albrecht Bogumil. Er will den Beweis antreten, dass in Hagen längst veraltete Verkehrsschilder stehen und sein Bußgeldverfahren deshalb mit einem „Freispruch“ enden muss. Was war geschehen? Am 2. Februar 2012 hatte der Piratenmann sein Auto an der Niedernhofstraße im eingeschränkten Halteverbot geparkt. „Zwischen 11.01 Uhr und 11.11 Uhr“, stellte eine Politesse fest und klemmte ein 15-Euro-Knöllchen an die Windschutzscheibe.

Doch der studierte Jurist („ich könnte jederzeit mein Examen machen“) und Polizeikommissar außer Dienst macht einem Piraten alle Ehre. Er rebelliert: Der kleine weiße Pfeil auf dem „Eingeschränktes-Halteverbots“-Schild, der die Wirkungsrichtung anzeigt, sei bereits 1992 grafisch verändert worden. Der alte, etwas rundliche Pfeil hatte europaweit ein moderneres Design bekommen, er wurde schlanker und spitzer.

Bußgeld hinfällig

Die Verkehrszeichen mit dem alten Pfeil durften aber noch stehen bleiben, denn zunächst galt für die Kommunen eine unbefristete Übergangsregelung. Erst 2010, mit der Reform der Straßenverkehrsordnung, fiel die Übergangsregelung weg. Deshalb, so glaubt der Piratenmann (und steht mit dieser Rechtsauffassung unter Juristen nicht alleine da), seien seit der Novelle von 2010 alle Verkehrsschilder mit den alten Pfeilen ungültig – und das Bußgeld wegen Falschparkens hinfällig.

Der Politiker hatte dem Richter sogar ein sechsseitiges Rechtsgutachten vorgelegt. Er betont: „Verkehrszeichen sind in Deutschland eindeutig geregelt, sogar die Maße sind millimetergenau vorgegeben. Selbst die Farbe muss der Iso-Norm entsprechen.“ Da dürfe es nicht sein, dass man sich die Form von Pfeilen nach Belieben aussuche. „Die Stadt hat 17 Jahre lang Zeit gehabt, die alten Schilder auszutauschen.“

An Richter Bogumil prallten die Einwände ab. Er verurteilte den Piratenpolitiker, das Knöllchen zu bezahlen: „Man kann das auch anders sehen, aber das mag durch eine höhere Instanz geprüft werden.“