Hagen. .

Die Staatsanwältin richtete einen letzten, beherzten Appell an Thomas W. (49), der angeklagt ist, zwei Mädchen (damals 12 und 15 Jahre alt) mit seinem Wallach „Hermann“ angelockt und dann vergewaltigt zu haben: „Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, die Vorwürfe vollständig einzuräumen und einer Zeugin, der es sehr schlecht geht, die Vernehmung zu ersparen.“

Wie berichtet steht seit Anfang Oktober der ehemalige Paketfahrer, Bratwurstverkäufer und Pferdebesitzer aus Olsberg vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts. Er soll fünf schwere Missbräuche begangen haben – in einer Wohnung an der Lange Straße (Wehringhausen) sowie in einem Bauwagen hinter dem Gelände des Golfclubs in Tiefendorf.

Mit Wallach Hermann lockte Thomas W. die Mädchen an.
Mit Wallach Hermann lockte Thomas W. die Mädchen an. © WP

Kopfschütteln von Thomas W.: „Es ist definitiv nicht so gewesen, wie es in der Anklage steht.“ Damit waren die Weichen gestellt. Dem Gericht blieb keine andere Wahl, als die beiden Mädchen in den Zeugenstand zu rufen. Mit rotem Gesicht und vertränten Augen wankte zuerst die heute 18-Jährige in den Gerichtssaal. Sie zitterte am ganzen Körper. Zuvor war extra eine Sichtschutz-Wand aufgebaut worden. „Die Zeugin soll damit vor den Blicken des Angeklagten geschützt werden“, gab Richter Till Deipenwisch zu Protokoll, „weil sonst mit einer weiteren Retraumatisierung zu rechnen wäre.“

Aussage hinter verschlossenen Türen

Dann wurde die Saaltür verschlossen. Die Aussagen der mutmaßlichen Opfer fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Zunächst hatte der Freund (27) der 18-Jährigen noch vor der Kammer berichtet, dass sie „oft traurig ist und sehr viel weint.“ Auch, weil ihr der Angeklagte seinerzeit gedroht habe, er werde Pferd Hermann zum Schlachter bringen, was schließlich sogar passiert ist.

„Eine Liebelei“

Thomas W. bestreitet jegliche Form von Gewaltanwendung. Das zuerst freundschaftliche Verhältnis zu der damals 12-Jährigen wäre „immer enger“ geworden, „eine Liebelei“. Schließlich sei es zum Beischlaf gekommen: „Sie hat es mir angeboten, und ich habe es angenommen.“

Der Angeklagte glaubt an eine späte Rache. Er will angeblich eine E-Mail erhalten haben: „Was du Hermann angetan hast, wirst du bereuen.“