Hagen. . Er soll kleine Jungen mit Gasmasken gewürgt, in engen Neopren-Anzügen eingeschnürt und nackt gefesselt haben. Ein 42-Jähriger steht jetzt vor dem Hagener Landgericht. Der Vorwurf: Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und schwerer sexueller Kindesmissbrauch .
Als die Mutter (37) den blauen Striemen am Hals ihres 13-jährigen Sohnes entdeckte, glaubte sie spontan: „Der hat jetzt eine Freundin“. Doch das war kein harmloser Knutschfleck. Die Wahrheit ist grausam und nichts für schwache Nerven.
Auf der Anklagebank im Landgericht sitzt – und dies ist hier eine sehr sachliche Bezeichnung – ein Sadist. Stefan G. (42), ein Mann mit dunklem, vollem Haar und blass-fahler Gesichtsfarbe, hat Gefallen daran, Jungen zu quälen. Er empfindet sexuelle Erregung dabei, wenn er seine nackten Opfer in Handschellen gelegt hat und sie ihm hilflos ausgeliefert sind. Dann müssen sie sich in enge Neopren-Anzüge zwängen und von ihm mit roten Stricken zuschnüren lassen.
Geradezu lebensgefährlich wird die sexuelle Neigung des Angeklagten für die Jungen jedoch, wenn er ihnen seine Bundeswehr-Gasmasken überstülpt und die Luftzufuhr so lange drosselt, bis die wehrlosen Opfer zunächst in Panik geraten und schließlich ohnmächtig werden.
Ein 13-Jähriger und ein 17-Jähriger sollen die Torturen durchlitten haben
Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und schwerer sexueller Kindesmissbrauch – das alles sei, so trägt die Staatsanwältin vor, in einer Wohnung an der Romachstraße in Haspe in den Jahren 2009 und 2010 geschehen. Ein 13-Jähriger und und 17-Jähriger hätten die Torturen durchlitten. Durch das Abschnüren der Luft wären einem der beiden Jungen die Adern in den Augen geplatzt.
Gleich zu Beginn der Verhandlung beantragt Verteidiger Ingo Kramer (Hohenlimburg), während der Einlassung des Angeklagten zu den angeklagten Taten die Öffentlichkeit auszuschließen: „Es können hier Umstände von Sexualpraktiken meines Mandanten zur Sprache kommen, die dem besonderen Schutz der Privatsphäre bedürfen.“
Angeklagter sieht sich als Opfer seiner Ex-Freundin
Tatsächlich streitet Stefan G. dann hinter verschlossenen Türen die Vorwürfe ab. Die Sache mit dem 13-Jährigen sei ein abgekartetes Spiel seiner Ex-Freundin, die er verlassen habe und die dann eine Art Rachekomplott gegen ihn geschmiedet hätte. Und der 17-Jährige sei ein Stricher gewesen, der im Internet seine Dienste anbot und 400 Euro abkassieren wollte.
Kripo-Mann Peter Kaminski (56) sichtete gut einhundert Bilder, die auf dem Computer des Angeklagten sichergestellt wurden. Denn bei den sadistischen Praktiken hatte Stefan G. reichlich Fotos geschossen. Die Bilder zeigen die gequälten Opfer und den Sadisten maskiert. Kommissar Kaminski: „Der 13-Jährige hat sich auf einem Bild eindeutig wiedererkannt. Ihm war das hochgradig peinlich.“
Angeklagter verdient sein Geld als Bordell-Hausmeister
Die Mutter des Jungen berichtet, wie ihr Kind den Angeklagten kennenlernte: „Mein Sohn liebt Tiere. Er besserte sich damals mit dem Ausführen von Hunden sein Taschengeld auf. So geriet er an Stefan.“
Bevor er in Untersuchungshaft genommen wurde, wohnte Stefan G. in der Düppenbecker Straße, verdingte sich dort als Bordell-Hausmeister.
Die Verhandlung wird am heutigen Dienstag sowie am 22. und 25. Oktober fortgesetzt.