Hagen. . Er überfiel drei Taxifahrerinnen in Hagen und Wuppertal, boxte und würgte die Frauen, raubte sie aus. Dafür bekam der brutale Alexandr K. (25) vom Schwurgericht die Quittung: achteinhalb Jahre Gefängnis.
Der 25-Jährige hatte insgesamt drei Taxifahrerinnen in Hagen und Wuppertal überfallen. Dabei würgte und schlug er die Frauen und raubte sie aus. Jetzt wurde er in Hagen verurteilt. Erpresserischer Menschenraub, gefährliche Körperverletzung – nur zwei von mehreren Straftatbeständen, auf die das Gericht im Urteil erkannte. „Von versuchtem Mord“, erklärte Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen, „ist die Kammer aber abgerückt.“
Alexandr K. lebte zum Tatzeitpunkt Anfang des Jahres in einem Wohnheim an der Eckeseyer Straße, er war stark drogenabhängig, benötigte bis zu fünf Gramm Heroin am Tag. Zu Taxifahrerin Monika (59) stieg der Verurteilte am 13. Januar abends am Theater ins Auto, ließ sich zu einem abgelegenen Parkplatz ins Gewerbegebiet Kückelhausen fahren, schlug ihr dort plötzlich ins Gesicht und boxte ihr aufs rechte Auge. Beute: 100 Euro.
Täter überfiel auch eine Taxifahrerin in Wuppertal
Noch am selben Abend wurde Taxifahrerin Andrea (44) ein weiteres Opfer. Zu ihr stieg Alexandr K. am Bahnhof in den Wagen, auch sie wurde nach kurzer Fahrt gewürgt: „Dieser Mann hat mein Leben zerstört“, sagt die inzwischen psychisch erkrankte Frau, die durch den Überfall alles verloren hat: Ihren Job ist sie los und selbst für die 30 Euro, die ihr der brutale Täter geraubt hat, musste sie haften. Derzeit klagt sie noch gegen die Berufsgenossenschaft, die die Kostenübernahme für eine Trauma-Therapie verweigert.
Am 14. Januar, also einen Tag nach den Hagener Taten, hatte Alexandr K. am Bahnhof Wuppertal-Unterbarmen einer weiteren Taxifahrerin eine Schnur um den Hals gelegt und so fest zugezogen, dass die Frau ohnmächtig wurde – etwa zwei bis vier Sekunden lang. „Der Angeklagte stieg zu diesem Zeitpunkt gerade aus dem Taxi aus. Es kann durchaus sein, dass er die Bewusstlosigkeit gar nicht mitbekommen hat“, erläuterte Richterin Hartmann-Garschagen. Einen versuchten Mord könne man ihm deshalb nicht nachweisen.
Das Schwurgericht ordnete auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die Drogentherapie beginnt nach 27 Monaten Haft.