Hagen. . Auf Facebook hatte der Hagener kräftig über seinen Chef gelästert, ihn unter anderem als Drecksau bezeichnet. Dabei ignorierte er allerdings, dass die Hälfte seiner Facebook-Freunde ebenfalls in der Firma tätig war. Einer von ihnen informierte die Chef-Etage. Die Beleidigung wurde zum Fall für das Gericht.

Auch interessant

Arglosigkeit im sozialen Netzwerk Facebook hatte einen 52-jährigen Hagener Ende 2011 den Job gekostet. Der Mitarbeiter in einem Kaltwalzwerk hatte im Portal seinen Chef gegenüber einem Arbeitskollegen unter anderem als „Drecksau“ bezeichnet. Dabei ignorierte er, dass die Hälfte seiner Facebook-Freunde ebenfalls in der Firma tätig war. Einer von ihnen informierte die Chef-Etage. Die fackelte nicht lange: Kündigung – fristlos und hilfsweise fristgerecht. Das wollte er nicht hinnehmen. Die Sache landete im Mai vor dem Hagener Arbeitsgericht, wo die fristgerechte Kündigung als angemessen erachtet wurde. Der DGB-Rechtsschutz zog mit dem Gekündigten in die Berufung.

Vergleich: Ab 1. Oktober wieder im Job

Das Landesarbeitsgericht in Hamm kam tatsächlich zu einer anderen Auffassung als die Hagener Richter. Wenn ein Arbeitnehmer auf Facebook über seinen Chef herzieht, rechtfertigt das demnach keine Kündigung. In zweiter Instanz haben sich jetzt beide Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Ab 1. Oktober hat der Hagener nun seinen Job im Walzwerk wieder. Michael Mey, Vertreter vom DGB-Rechtsschutz, ist zufrieden: „Ich freue mich, dass es uns hier wieder gelungen ist, den Arbeitsplatz zu erhalten, zumal unser Mitglied schon über 30 Jahre in der Firma beschäftigt war.“