Hagen. Evmorfia M. vergoss wieder Tränen im Gerichtssaal. Zuletzt formulierte die Frau, der zuvor bereits etliche Männer auf den Leim gegangen waren, ihr Bedauern.

Evmorfia M. vergoss wieder Tränen im Gerichtssaal. Zuletzt formulierte die Frau, der zuvor bereits etliche Männer auf den Leim gegangen waren, ihr Bedauern. Im Prozess gegen Evmorfia M. (32), Räuberin und Serienbetrügerin, fiel gestern vor dem Landgericht das Urteil: Nachdem sie einen Professor der Fernuniversität in seinem Büro mit einer Soft-Air-Pistole bedroht und mit seinem Bargeld getürmt war, erwarten die Erotiktänzerin nun insgesamt vier Jahre und vier Monate Gefängnis.

Sie versicherte, sich ändern zu wollen und wünschte sich, mit ihrem kleinen Sohn zusammen zu sein. Das Urteil, in das eine alte Strafe mit einfloss, nahm sie dann eher gefasst hin.

Auf gezielter Suche nach einem Opfer-Typ

In der Begründung des Urteils nahm die Vorsitzende Richterin Dr. Elke Fiebig-Bauer kein Blatt vor den Mund. Schonungslos konfrontierte sie Evmorfia M. mit deren Vergangenheit, mit deren Angewohnheit, Menschen auszunutzen und sich dafür gezielt einen bestimmen Opfer-Typ auszusuchen. Mit Blick auf die Vorstrafen der 32-Jährigen habe sich ihre schwere Kindheit als Argument langsam verbraucht. Bei dem Raub in der Fernuniversität könne lediglich die schwierige Situation und eine gewisse Verzweiflung zu ihren Gunsten sprechen. Sie sei unbelehrbar, beweise eine hohe Rückfallgeschwindigkeit.

Eine eventuelle Rufschädigung des Professors gehe allerdings nicht allein auf das Konto von Evmorfia M. Immerhin habe er sich in das Bahnhofsmilieu begeben und habe die junge Frau in sein Büro in der Uni eingeladen, so Fiebig-Bauer. Der Staatsanwalt hatte insgesamt vier Jahre und acht Monate Haft beantragt, der Verteidiger eine Strafe nicht über vier Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.