Hagen. Mieter müssen sich ab dem 1. Juli auch in Hagen selbst um Kabelfernsehen kümmern. Was sie dabei beachten müssen.

Zunehmend suchen in Hagen Bürgerinnen und Bürger Rat bei der Verbraucherzentrale in der Hohenzollernstraße. Da sie - entweder von ihrem Vermieter oder von Werbern an der Haustür - darauf aufmerksam gemacht werden, dass sich beim Kabelfernsehen etwas ändert. Zum 1. Juli, so die Verbraucherzentrale Hagen, werde Kabelfernsehen Mietersache. Dann fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg.

Bisher war in vielen Mehrfamilienhäusern Fernsehen über Kabel problemlos möglich und wurde über die Nebenkosten abgerechnet. Der Vermieter, so erklären die Verbraucherschützer, hatte einen Sammelvertrag mit dem jeweiligen Anbieter geschlossen.

Prognose: Es wird teurer

„Ab dem 01.07.2024 ist das nicht mehr so, jede Mieterin und jeder Mieter muss sich jetzt selbst um einen Vertrag kümmern“, so Birgit Olek-Flender, Beraterin in der Verbraucherzentrale. „Verbraucherinnen und Verbraucher, die möchten, dass sich möglichst wenig ändert, sollten bei ihrem Vermieter nachfragen, wer der bisherige Kabelanbieter ist und dann dort einen eigenen Vertrag für den TV-Empfang abschließen“.

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Nach einschlägigen Prognosen werde das etwas teurer als bisher. Ein Einzelnutzervertrag wird bei circa acht bis fünfzehn Euro pro Monat liegen. Mieter können aber auch auf andere Versorgungsarten umsteigen, ohne doppelt zahlen zu müssen. Zum Beispiel Internet-TV, Streamingdienste, Satellit oder Antenne.

Doppelzahlung kann entfallen

Existiere bereits ein eigener Vertrag über Internet, Telefon und TV, gebe es beim TV-Empfang zum 1. Juli keine Änderung. Lediglich die Doppelzahlung über die Nebenkosten entfalle.

Verträge, die an der Haustür abgeschlossen werden, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Das sollten Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich überrumpelt oder schlecht informiert fühlen, auch in Anspruch nehmen.
Birgit Oleg-Flender - Verbraucherzentrale

Die Übergangssituation wird aktuell von Werbern an der Haustür ausgenutzt. Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern wird gesagt, dass, wenn sie nicht unterschreiben würden, sie ab 1. Juli keinen TV-Empfang mehr hätten. Den verunsicherten Mieterinnen und Mietern werde oft ein neuer Vertrag verkauft, der dann neben dem TV-Empfang auch Internet und Telefon beinhaltet. Der bisherige Internet-Anbieter wird mit dem neuen Vertrag gekündigt, was die Betroffenen oft gar nicht wollten.

Keine Eile geboten

„Aber“, so Birgit Olek-Flender, „Verträge, die an der Haustür abgeschlossen werden, können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Das sollten Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich überrumpelt oder schlecht informiert fühlen, auch in Anspruch nehmen.“ Noch sei keine Eile geboten, es ist genug Zeit, sich in Ruhe zu überlegen, welche Vertragskonstellation zukünftig am sinnvollsten ist. Gerne beraten die Beraterinnen der Verbraucherzentrale zum Thema und geben Tipps zum eventuellen Wechsel.