Hohenlimburg. Seit Jahrzehnten liegen die Flächen der ehemaligen Krupp-Werke in der Nahmer brach. Nun bekommt das Thema neuen Schwung:
Die Brachflächen des ehemaligen Werk IV in der Nahmer sollen zu einem Gewerbegebiet werden. Jüngste Pläne der Stadt Hagen, ein Bebauungsplanverfahren für die rund 28.000 Quadratmeter große Fläche im Nahmertal in die Wege zu leiten, hat die Bezirksvertretung nun abgesegnet. Das letzte Wort hat der Rat.
Flächen liegen brach
Damit gerät eine Fläche in den Fokus, um die es lange Zeit sehr still war. Nachdem vor 31 Jahren in der Obernahmer das Krupp-Werk IV geschlossen wurde, ist das Areal zur Bedeutungslosigkeit verkommen. Einzelne Erdberge türmen sich auf dem Gelände, da das Areal für Bodenmieten genutzt wird. Langfristig soll sich dort Gewerbe ansiedeln. Pläne, die es schon seit einigen Jahren gibt und die nun neuen Schwung bekommen. Denn um die Flächen neu zu entwickeln, braucht es einen Bebauungsplan.
Dieser sieht nun ein Gewerbegebiet für die ehemalige Werk-IV-Fläche vor, auf dem sich kleinere und mittlere Betriebe ansiedeln können. Interessenten für die Fläche gibt es derweil noch nicht, wie der Eigentümer und Vermarkter NRW.Urban auf Anfrage mitteilt. Ohnehin stehe das Verfahren zum Aufstellen eines Bebauungsplans erst am Anfang, wie Stadtentwickler Andreas Beilein in der Bezirksvertretung unterstreicht. „Wir würden gerne im Rahmen des Verfahrens auch prüfen, ob es nicht möglich ist, betriebsgebundene Wohnungen auf der Fläche einzurichten.“ Diese Wohnungen wären aber an die Betriebe gebunden, die auf dem Areal entstehen.
Altlasten im Boden
Ein Wohngebiet unabhängig von Betrieben oder eine Mischform aus Wohn- und Gewerbegebiet solle dagegen aufgrund der Altlastensituation und der im Umfeld vorhandenen Emissionen aus vorhandenen Betrieben nicht entstehen. Überhaupt, die Altlasten im Boden. Hier braucht es ein Sanierungskonzept, das im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt werden soll. Vorplanung der Stadt mit NRW.Urban sehen vor, sodass man die Altlasten größtenteils im Boden belassen möchte. Nahe des Nahmerbachs, der quer durch die Fläche verläuft, wolle man jedoch Vorsorge treffen, damit belastete Böden nicht von dem Gewässer ausgespült werden.
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Nahmerbach freilegen
Der nahmerbach zieht sich unterirdisch über Rohrleitungen durch das Gelände und soll renaturiert werden. „Das ist ein Knackpunkt, der im Laufe des Bebauungsplanverfahrens bewältigt werden muss“, sagt hierzu Stadtentwickler Andreas Beilein. Konkret wolle man den verrohrten Nahmerbach im Zuge der Planungen offenlegen. Der Randstreifen des Gewässers soll zur Retentionsfläche ausgeweitet werden, um mehr Platz für den Bach zu schaffen, sollte der Pegel bei Starkregen steigen. Aktuell sei man dabei, das Areal von Werk IV zu räumen, so Udo Klösgen, Projektleiter bei NRW.Urban.
Gewerbeflächen fehlen
Dass nun ein Bebauungsplan für die Fläche aufgestellt werden soll, hat Wolfgang Jörg, SPD Landtagsabgeordneter, erfreut zur Kenntnis genommen: „Ich hätte es nicht für möglich gehalten, aber das ist eine gute Nachricht“, sagt Jörg, der sich vor 14 Jahren mit Bezirsvertretung und Rat für den Abriss der Krupp-Werkshallen eingesetzt hat. „Seit dem Abriss liegen die Flächen brach. Das ist schade, weil einerseits Gewerbeflächen in Hagen fehlen und andererseits Millionen-Gelder etwa in die Brücke am Hohenlimburger Bahnhof investiert wurden, um die Nahmer besser an den Verkehr anzubinden.“
Pläne für Werk II
Weiter forgeschritten als die Pläne für Werk IV sind derweil die Pläne für die Fläche des ehemaligen Werk II, die hinter dem Wertstoffhof in der Nahmer liegt. Hier gibt es einen konkreten Interessenten aus der Logistikbranche, der sich auf dieser rund 9.628 Quadratmeter großen Fläche ansiedeln und eine Halle errichten würde. Auch entlang der Fläche des ehemaligen Werk II fließt der Nahmerbach und soll renaturiert, bzw. verbreitert werden. „Die Planungen sind fertig. Wir warten auf die wasserrechtliche Erlaubnis der Stadt“, hofft Klösgen auf baldige Nachricht aus der Verwaltung. Sollte die Erlaubnis vorliegen, könne der Auftrag europaweit ausgeschrieben werden, wie es die Vergaberichtlinien vorsehen.