Hagen. Der Neubau der Talbrücke Brunsbecke an der A 45 in Hagen verzögert sich um Jahre. Warum der Zeitplan derart aus dem Ruder gelaufen ist.
Das ursprüngliche Ziel, die Talbrücken Brunsbecke und Kattenohl in Hagen bis 2020 zu erneuern, ist längst gerissen. Derzeit tut sich nicht auf den beiden Großbaustellen an der Autobahn 45. Und das wird zumindest im Fall der größeren Brücke, der Talbrücke Brunsbecke, auch so bleiben. Wie die Autobahn GmbH des Bundes jetzt mitteilt, braucht es für das Millionen-Projekt eine neue Planung und damit auch eine neue Ausschreibung.
Reibungslos waren die beiden Projekte im Hagener Süden in den letzten Jahren wahrlich nicht verlaufen. Immer wieder war es nach dem Start der Arbeiten im Jahr 2017 aus unterschiedlichen Gründen zu teils erheblichen Verzögerungen gekommen. Letztlich war in diese Zeit dann auch die Sperrung und Sprengung der benachbarten Rahmedetalbrücke, die als nahezu baugleiche Schwester der Brunsbecke gilt, gefallen.
Schwierige Bodenverhältnisse unter der Autobahnbrücke
Von schwierigen geologischen Verhältnissen im Bereich der Talbrücken Brunsbecke und Kattenohl spricht da auch Susanne Schlenga, bei der Autobahn GmbH zuständig für Kommunikation: „Das hat nach dem Baustart weitere Gutachten erforderlich gemacht.“
Deren Ergebnisse liegen mittlerweile vor. Und sind nicht so, wie erhofft: „Unter anderem haben die Erkenntnisse aus diesen vorliegenden Untersuchungen dazu geführt, dass für das Konzept für die Gründung der Brücke – also die Frage, wie die Brücke im Boden verankert wird – wie auch für die Bauablaufplanungen der Talbrücke Brunsbecke erhebliche Änderungen notwendig werden“, erklärt Susanne Schlenga.
Die Gutachten haben ergeben, dass es sich um eine Wechselfolge von sandigen Tonsteinen, kalkhaltigen Sandsteinen und dolomitischem Kalk handelt. Um die steilen Hänge zu stabilisieren, müssen Bodenverbesserungen durchgeführt werden.
Hoch-Tief an der Talbrücke Brunsbecke zunächst raus
Das bedeutet nun, dass neben einer neuen Planung auch eine neue Ausschreibung erforderlich wird und mit der Firma Hoch-Tief jenes Unternehmen, das bislang an der Brunsbecke tätig war, zunächst raus ist. „Wenn sich die Grundlagen eines Vertrages wesentlich ändern, wie in diesem Fall, sieht das Vergaberecht vor, dass ein neues Vergabeverfahren durchzuführen ist“, erläutert Susanne Schlenga die rechtlichen Rahmenbedingungen. „Aus diesem Grund wird der bestehende Vertragsteil für die Talbrücke Brunsbecke aufgehoben werden.“
Die Arbeiten, die Hoch-Tief bereits geleistet hat, werden bezahlt. Welche Kosten da bisher angefallen sind – dazu macht die Autobahn GmbH keine Angaben. Nur so viel: „Die teilweise Aufhebung des Vertrages geschieht im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer.“ Ein Umstand, den Martin Bommersheim, Sprecher von Hoch-Tief, so bestätigt: „Unsere Arbeiten sind beendet. An der Talbrücke Kattennohl machen wir weiter.“ Ob sich Hoch-Tief auch an der neuen Ausschreibung beteiligen wolle, ließ Bommersheim offen: „Zu anstehenden Ausschreibungen äußern wir uns grundsätzlich nicht.“
Baurecht bleibt bestehen
Zumindest eine gute Nachricht gibt es in diesem Zusammenhang: „Das 2018 geschaffene Baurecht hat weiterhin Bestand“, sagt Susanne Schlenga. Bevor nun der Neubau erneut ausgeschrieben werde, werde der Bauwerksentwurf auf Grundlage des erweiterten Bodengutachtens überarbeitet. Gleichzeitig flössen aktuelle technische Erkenntnisse in die Entwurfsüberarbeitung ein.
Anschließend will die Autobahn GmbH eine funktionale Ausschreibung starten. „Diese ermöglicht, dass sich die Bieter mit eigenen innovativen Ideen bereits in der Planungsphase einbringen können“, sagt Schlenga. Davon wiederum erhoffe man sich unter Umständen eine schnellere Bauphase. Insofern könne man auch nicht sagen, wie sich die neue Ausschreibung auf den Zeitplan auswirke.
Arbeiten an Talbrücke Kattenohl fortgesetzt
Immerhin: Im Gegensatz zur Talbrücke Brunsbecke befindet sich die Talbrücke Kattenohl – weitgehend auf Grundlage der ursprünglichen Planung – im Bau. „Auch bei diesem Neubauprojekt haben die schwierigen Baugrundverhältnisse Anpassungen unter anderem der Gründung und der Bauablaufplanung notwendig gemacht“, sagt Schlenga. „Die Änderungen sind allerdings weniger gravierend, so dass es hier keine weiteren Anpassungen gibt.“