Hagen. In weiten Teilen der Fußgängerzone von Hagen darf rund um die Uhr geradelt werden. Was Radfahrer dabei beachten müssen.

Künftig dürfen in weiten Teilen der Fußgängerzone in der Innenstadt von Hagen Fahrräder fahren. Und zwar nicht nur außerhalb der Geschäftszeiten, sondern rund um die Uhr. Ein Konzept der Verwaltung hat die Politik in der Bezirksvertretung Mitte einstimmig beschlossen. Ausgenommen von der Regelung bleibt die Elberfelder Straße.

Die Freigabe, die in anderen Kommunen bereits umgesetzt wird, soll vor allem dazu beitragen, die bestehenden Radwege und Fahrradspuren in der Innenstadt – beispielsweise die neu angelegten Spuren auf dem Graf-von-Galen-Ring, die Spur an der Körnerstraße oder den roten Streifen am Bergischen Ring – besser miteinander zu verknüpfen.

Vorschlag des ADFC

Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) hatte den Kern der Innenstadt immer als eine Barriere für Radfahrer gesehen und deshalb die Konzeption angestoßen. Eine wichtige Bedingung: die Fußgängerzone bleibt Fußgängerzone. Oder anders formuliert: „Radfahrer müssen sich unterordnen“, wie Jana Funke, Fachbereich Verkehrsplanung erklärt, „dafür haben wir eigens eine Kampagne entworfen, mit der wir auf die geltenden Regeln aufmerksam machen wollen.“

In Hagen sind in der Innenstadt in den letzten Monaten – wie hier am Graf-von-Galen-Ring - neue Radstreifen markiert worden. Durch die Freigabe der Fußgängerzone sollen sie besser verbunden werden.
In Hagen sind in der Innenstadt in den letzten Monaten – wie hier am Graf-von-Galen-Ring - neue Radstreifen markiert worden. Durch die Freigabe der Fußgängerzone sollen sie besser verbunden werden. © WP | Michael Kleinrensing

So müssen Radfahrer in der Fußgängerzone „ihre Geschwindigkeit anpassen“. Ein Hinweis „Schrittgeschwindigkeit“ kann an den Zufahrten angebracht werden.

Elektroroller bleiben außen vor

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Grundsätzlich aber halten die Verkehrsexperten der Verwaltung die Breite der betreffenden Straßen für ausreichend. So ist das Radfahren künftig in der Mittelstraße, an deren Ende am Märkischen Rings sich ja bereits jetzt eine Ampel mit Anforderungskontakt für Radfahrer befindet, sowie in der Marienstraße, der Rathausstraße, der Dahlenkampstraße und in Teilen der Kampstraße gestattet. Gleiches gilt auch für den Friedrich-Ebert-Platz.

In Hagen sind – politisch gewollt – immer mehr Elektroroller unterwegs: Sie sind allerdings von der Freigabe der Fußgängerzone ausgenommen.
In Hagen sind – politisch gewollt – immer mehr Elektroroller unterwegs: Sie sind allerdings von der Freigabe der Fußgängerzone ausgenommen. © WP | Michael Kleinrensing

Ausgenommen von der neuen Regel bleiben Elektroroller. So zumindest hat es die Verwaltung empfohlen und die Politik entschieden. Und das, obwohl der Anbieter Zeus gerade in der Innenstadt damit gestartet ist, E-Roller zu vermieten und dieses Projekt als wichtiger Teil der Verkehrswende gefeiert wurde.

Polizei Hagen begleitet Planung

Auch die Polizei Hagen, die in die Planungen über die Verkehrskommission involviert war, hat sich gegen E-Roller in der Fußgängerzone ausgesprochen. „Aus unserer Sicht sind drei Gründe maßgebend“, so Tino Schäfer, Sprecher der Polizei, „zum einen sind E-Roller schlechter wahrnehmbar, zum anderen ist unsere Erfahrung, dass Rollerfahrer ein rücksichtslosere Verhalten als Radfahrer an den Tag legen. Und schließlich haben wir rechtliche Bedenken: Elektroroller werden anders beurteilt. Es gibt eine Versicherungsverpflichtung und man braucht eine Betriebserlaubnis, also letztlich eine Straßenzulassung. Das ist nicht einmal für ein E-Bike erforderlich.“

Auch auf dem Friedrich-Ebert-Platz in Hagen ist das Radfahren künftig erlaubt.
Auch auf dem Friedrich-Ebert-Platz in Hagen ist das Radfahren künftig erlaubt. © WP | Michael Kleinrensing

Bedenken, dass die Freigabe für Radfahrer Märkte und Veranstaltungen auf dem Friedrich-Ebert-Platz gefährden könne, trat Baudezernent Hennig Keune entgegen: „Zu diesen Zeiten können wir die Genehmigung wieder einschränken.“ Gleichzeitig erklärte Keune auch: „Wir ahnen ja auch, dass sich nicht alle Radfahrer an die Vorgaben halten werden. Aber auch jetzt gibt es ja schon Fahrräder, die das Durchfahrtsverbot ignorieren.“

Freigabe zunächst für ein Jahr

Um die Effekte auszuloten, ist die Freigabe zunächst für ein Jahr vorgesehen. In dieser Zeit will man nun Erfahrungen sammeln, um dann noch einmal nachzusteuern.