Hagen. Die Freigabe der Fußgängerzone in Hagen für Radfahrer ist richtig. Warum E-Roller-Fahrer außen vor bleiben, ist rätselhaft. Ein Kommentar.
Ja – ich bin leidenschaftlicher Radfahrer. Und ja – wenn ich gelegentlich morgens mit dem Rad zur Arbeit fahre und durch die Frankfurter Straße in Hagen rolle, schlage ich einen Bogen über den vielbefahrenen Ring, um das Pressehaus zu erreichen. Was durchaus ein gewisses Nervenkostüm erforderlich macht.
Hab ich allerdings. Und trotzdem wird diese Botschaft nicht überraschen: Die Öffnung der Fußgängerzone ist überfällig, wichtig und richtig. Wenngleich es nun an mir und meinen Artgenossen liegt, zu beweisen, dass sich das Vertrauen in unsere Zunft, das mit diesem Projekt verbunden ist, auch auszahlt. Niemand braucht einen Harakiri-Radler, der in einer Fußgängerzone glaubt, Geschwindigkeitsrekorde fahren zu müssen oder sich einen Spaß daraus macht, arglose Passanten als Slalomstangen zu missbrauchen.
Teil der Mobilitätswende
Was aber bei all dem ein Rätsel bleibt: Warum kann oder dürfen für E-Roller-Fahrer nicht dieselben Maßstäbe gelten wie für Radler? Es ist geradezu Absurd, den E-Scooter-Verleih auf die Innenstadt auszudehnen, das Projekt als wichtigen Teil der Mobilitätswende in jeder Rede zu preisen und gleichzeitig zu beschließen, dass E-Roller-Fahrer in einer breiten Fußgängerzone nichts verloren haben.
Hier muss nachgebessert werden. Auch bevor die zwölf Monate rum sind und ein Fazit der Freigabe gezogen werden soll.