Hagen. Im gut situierten Fleyervierteil in Hagen sind Anwohner mit ihrer Klage gegen den Bau einer Kindertagesstätte gescheitert.
Anwohner sind mit einer Klage gegen den Bau einer Kindertagesstätte an der Fleyer Straße in Hagen gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht in Münster lehnte ihren Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg ab. „Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg rechtskräftig“, erklärte Gudrun Dahme, Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht.
Die Stadt Hagen will an der Fleyer Straße einen Kindergarten mit vier Gruppen für insgesamt 75 Jungen und Mädchen errichten lassen. Die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze ist riesig in der Stadt, nach Angaben der Verwaltung besteht im nächsten Jahr ein Fehlbedarf von rund 600 Plätzen.
Die Fleyer Straße und ihr Einzugsgebiet gehören zum Stadtbezirk Mitte, in dem die Kinderzahl besonders steil nach oben zeigt. „Der Bedarf an Betreuungsplätzen im Fleyerviertel ist groß“, so Architekt Volker Schmidt, der die Kita im Auftrag der Firma AM Immobilien GmbH plant: „Die nächstgelegenen Kindergärten sind ein gutes Stück weit entfernt.“ Schmidt rechnet damit, den Bauantrag für die Tagesstätte im Frühjahr bzw. Sommer 2023 einreichen zu können.
Bauvoranfrage seitens der Stadt positiv beschieden
Eine Bauvoranfrage zum Bau einer Kita an der Fleyer Straße 174 hatte die Stadt bereits vor zwei Jahren positiv beschieden. Doch nach einer Klage aus der Nachbarschaft, die sich u.a. darauf berufen hatte, dass durch den Kindergarten ein Gebietserhaltungsanspruch verletzt werde, musste das Projekt zunächst auf Eis gelegt werden.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte die Bedenken der Kläger jedoch bereits im Februar mit der Begründung zurückgewiesen, nachbarliche Rechte würden durch den Bau der Kita nicht verletzt. Das Bauvorhaben liege zwar in einem reinen Wohngebiet, die Kindertagesstätte könne als Anlage für soziale Zwecke jedoch ausnahmsweise zugelassen werden, auch wenn sie nicht nur den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets diene.
Kita verstößt nicht gegen Gebot der Rücksichtnahme
Nachbarn hätten in Wohngebieten nicht nur die Geräuscheinwirkungen von Kindertageseinrichtungen hinzunehmen, sondern auch den mit solchen Einrichtungen verbundenen Verkehr, urteilte das Gericht. Der durch das Bauvorhaben ausgelöste Verkehr sei regelmäßig auf die Bring- und Abholzeiten morgens und nachmittags und auf Werktage beschränkt. Das Parken könne durch Verkehrsschilder geregelt werden. Für die Annahme der Kläger, die Eltern ließen ihre Autos im Stand weiter laufen, lägen keine belastbaren Anhaltspunkte vor, so das Gericht.
Die geplante Kita verstoße auch nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme, die Emissionen einer Kindertagesstätte seien auch in reinen Wohngebieten zumutbar, urteilten die Richter. Das Vorhaben sei auch nicht wegen seiner Dimensionen zu Lasten der Kläger rücksichtslos.
Und schließlich erklärte das Gericht, auch die Befürchtung der Kläger, die Umsetzung des Bauvorhabens führe zu einem unkontrollierten Ablauf des Niederschlagswassers auf ihr Grundstück, sei nicht erkennbar. Ein besonderes Risiko einer Überschwemmung hätten die Kläger nicht belegt.
Kitaplätze in Hagen dringend benötigt
Gegenüber unserer Zeitung erklärte Susanne Lichtinghagen, die mit einem weiteren Nachbarn gegen das Projekt geklagt hatte, sie habe nichts gegen die Errichtung eines Kindergartens an Ort und Stelle: „Wir sind nicht die bösen Nachbarn, die etwas gegen Kinder haben.“ Ihre Bedenken hätten sich lediglich auf Größe und städtebauliche Verträglichkeit des Vorhabens bezogen: „Uns liegt daran, dass sich das Gebäude in die hiesige Umgebung einfügt.“
Hendrik Wiemann, Geschäftsführer der Firma AM Immobilien, erklärte, die Kita solle dazu beitragen, den Mangel an Kindergartenplätzen zu lindern: „Ich habe selbst drei Kinder und weiß, wie groß der Leidensdruck in dieser Beziehung in manchen Familien ist.“
Die Kitaplatz-Situation in Hagen spitzt sich immer weiter zu. Nicht nur weil die Kinderzahlen perspektivisch steigen und die Zuwanderung weiter anhält, sondern vor allem auch weil die Neubaumaßnahmen nicht recht vorankommen.
Um die vom Stadtrat beschlossene Betreuungsquote im U3-Bereich von 38 Prozent realisieren zu können, fehlen rund 150 Plätze. Für die Altersgruppe der drei- bis sechsjährigen Kinder ergibt sich sogar ein Fehlbedarf von fast 650.