Hagen. Zweiter Prozess, zweites Urteil nach dem illegalen Autorennen und dem Horror-Crash in Hagen: Erneut gab es eine Haftstrafe.
Zweites Urteil im Prozess um das illegale Autorennen auf der A 46: Zwei Jahre und acht Monate Gefängnis für den an der Raserei beteiligten Audi-Fahrer. So lautete am Freitagnachmittag das Urteil des Schöffengerichts Hagen.
Das Leih-Fahrzeug des 29-Jährigen war zwar nicht selbst von dem schweren Unfall mit fünf Schwerverletzten betroffen, doch der angeklagte Fahrer hatte gar keine Fahrerlaubnis und war von der Unfallstelle geflüchtet. „Er ist nicht nur im Schock weitergefahren, sondern hat mit Vehemenz versucht, seine Beteiligung an dem Unfall zu vertuschen“, so Vorsitzender Richter Christian Dembowski im Urteil: „Das war das Einzige, worauf es ihm angekommen ist, und das war besonders verwerflich.“
Bei dem Audi R8 V10+ handelte es sich um ein Fahrzeug mit 610 PS, das dem Fahrer geliehen worden war, obwohl er gar keinen gültigen Führerschein besaß. Das Vorstrafenregister des 29-Jährigen weist bislang schon 16 Eintragungen auf. Nun kommt noch diese Verurteilung hinzu. Verteidiger Andreas Trode (Iserlohn) will dagegen in Berufung gehen.
In Schlangenlinien gefahren
Bereits am Montag wurde der Fahrer (29) eines VW-Golf GTI (245 PS), der das illegale Autorennen angezettelt hatte, vom selben Schöffengericht zu einer vierjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Es handelt sich um einen Iserlohner, der sich angeblich an den schweren Horror-Crash nicht mehr erinnern kann, weil er zum Unfallzeitpunkt 1,9 Promille Alkohol intus hatte. Dessen Verteidiger Dr. Frank Nobis hat inzwischen ebenfalls Berufung eingelegt.
Rückblick: Am 1. August vergangenen Jahres, an einem frühen Sonntagmorgen und im Anschluss an eine Hochzeitsfeier, waren drei junge Leute in den VW Golf des ihnen unbekannten Iserlohners eingestiegen, weil er ihnen anbot, sie nach Hause zu bringen.
Schon während der Fahrt durch die Hagener City bemerkten die Insassen, dass der Fahrer offensichtlich volltrunken war, weil er auffällig Schlangenlinien fuhr. An einer roten Ampel vor dem Landgericht schrien die Insassen, sie würden sofort aussteigen wollen.
Nicht auf Angstschreie reagiert
Doch der rücksichtslose Fahrer reagierte nicht darauf. Er ließ die Seitenscheibe herunter, rief dem Audi-Fahrer, der rechts nebenan ebenfalls vor der roten Ampel wartete, zu: „Und jetzt Autorennen, oder was?“ Dann bretterte er los.
Es kam zu einem riskanten Rennen auf der Autobahn. „Den ramme ich weg“, soll der Golf-Fahrer noch gesagt haben, bevor er mit einer Geschwindigkeit von 210 Stundenkilometern die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und ungebremst gegen die Leitplanke prallte. Die Autobahn glich einem Trümmerfeld, der Motorblock war herausgerissen, überall zerstreut lagen Wrackteile.
Sieben Tage im Koma
Eine junge Frau auf dem Rücksitz (18) schoss durch die Frontscheibe, prallte auf der Gegenfahrbahn auf. Sie lag sieben Tage im Koma. Einem Mitfahrer (22) wurde die gesamte Bauchdecke aufgerissen. Einen weiteren Mitfahrer (21) hatten die Ärzte bereits für klinisch tot erklärt - er überlebte wie durch ein Wunder.
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Bis heute hat keine der beiden beteiligten Versicherungen auch nur einen Cent Schmerzensgeld an die Unfallopfer gezahlt.