Hagen. Hagen gilt als lauteste Stadt im Ruhrgebiet. Eine Bürgerinitiative wehrt sich gegen den unerträglichen Lärm und lädt zu einer Infoveranstaltung.

Es ist ziemlich genau ein Jahr her, dass Vertreter der Autobahn GmbH auf Einladung der Bürgerinitiative (BI) zur Verbesserung des Lärmschutzes an den Hagener Autobahnen im Stadtteilhaus Vorhalle zu Gast waren. Damals stellten sie den vom steten Lärm gepeinigten Menschen in Aussicht, dass möglicherweise schon 2023 mit der Sanierung der A1 in Hagen begonnen und im Zuge der Fahrbahnerneuerung auch der Lärmschutz verbessert werden solle.

Nun lädt die Bürgerinitiative (BI) abermals zu einem Treffen mit der Autobahn GmbH ein, zu dem alle interessierten Bürger am Donnerstag, 8. September, im Gemeindesaal der Liebfrauen-Kirche willkommen sind. „Wir wollen wissen, wie es weiter geht und wie weit die Planungen für die Sanierung der A1 gediehen sind“, sagt BI-Sprecher Dr. Bernd Widera.

Infernalischer Lärm sorgt für permanente Belastung

Seit Jahren wehren sich die Anwohner der A1 im Hagener Norden gegen den infernalischen Lärm, dem sie unmittelbar ausgesetzt sind. Auf der Informationsveranstaltung im vergangenen Jahr hatten die Experten der Autobahn GmbH bestätigt, dass ihrer Prognose zufolge täglich 115.000 bis 120.000 Fahrzeuge zwischen den Anschlussstellen Hagen-Nord und Haspe unterwegs sind – darunter zahlreiche Lastwagen, die besonders viel Lärm verursachen.

Nirgends sonst in Nordrhein-Westfalen ist die Belastung für die Menschen derart groß wie in Hagen, aus dem Umweltbericht des Regionalverbandes Ruhr (RVR) ging 2017 hervor, dass Hagen die lauteste Stadt im Ruhrgebiet ist. Demnach sind 46.673 Menschen einem Lärm ausgesetzt, der oberhalb von 56 Dezibel (A) liegt. Und dass das vor allem auf die Autobahnen zurückzuführen ist. „Die Autobahnen bringen Verkehrslärm mit sich, der etwa 58.800 Hagener Bürger massiv beeinträchtigt und Hagen zur lautesten Stadt im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr macht“, fasst Widera die Situation zusammen.

Brücke über Nöhstraße soll erneuert werden

Bevor der rund fünf Kilometer lange Abschnitt der A1 zwischen Hagen-Nord und Unterführung Nöhstraße in Angriff genommen werden kann, müssen die Bauarbeiten an der A1-Brücke Hengstey (führt über die deswegen immer noch gesperrte Niedernhofstraße hinweg) abgeschlossen sein. Die Talbrücke Volmarstein (am Aehringhauser Bach) wurde bereits erneuert, auch dies galt als Voraussetzung für den Beginn der Fahrbahnsanierung.

Auch die über die Nöhstraße in Vorhalle führende A1-Brücke solle demnächst instandgesetzt werden, berichtete Susanne Schlenga, Sprecherin der Autobahn Westfalen GmbH in Hagen. Das werde aber nicht unbedingt Einfluss auf die Sanierung der Fahrbahn und die Lärmschutzmaßnahmen nehmen, sondern könne unabhängig davon vonstatten gehen.

Das sagt der Bezirksbürgermeister

„Die Bürger in Hagen sind massiv vom Verkehr auf den Autobahnen belastet“, hofft auch Heinz-Dieter Kohaupt, Bezirksbürgermeister im Hagener Norden, auf der Infoveranstaltung am 8. September auf konkrete Vorschläge der Autobahn GmbH: „Vielleicht wäre Flüsterasphalt eine Möglichkeit, den Krach zu mildern, vielleicht kann auch der Tunnel in Vorhalle eingehaust werden.“

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Kohaupt erinnerte daran, dass es für den weiteren Verlauf der A1 (ab Anschlussstelle Hagen-Nord in Richtung Schwerte) noch überhaupt keine Sanierungspläne gebe. Die Anwohner von Bathey, die dem permanenten Getöse ebenfalls ausgesetzt sind, würden also in die Röhre gucken und hätten derzeit noch überhaupt keine Perspektive auf eine Reduzierung des Dröhnens. „Dort gibt es nicht einmal Lärmschutzwände“, sagt der Bezirksbürgermeister.

Neue Lärmschutzwerte auf der Sauerlandlinie

Immerhin zeichnet sich am anderen Ende der Stadt für die Anwohner der A45, die ebenfalls in der Bürgerinitiative vertreten sind, eine Lösung ab. Denn die Sauerlandlinie soll ab Dezember 2025 in Fahrtrichtung Dortmund dreispurig ausgebaut werden, in diesem Zusammenhang soll auch der Lärmschutz verbessert werden.

An der A45 gilt der Ausbau als Grunderneuerung der Autobahn. Und das bedeutet, dass die alten Lärmschutzwerte ihre Gültigkeit verlieren und neu berechnet werden müssen – auf Basis einer Prognose, die das wahrscheinliche Verkehrsaufkommen im Jahre 2030 zugrunde legt und mit niedrigeren Grenzwerten.