Hohenlimburg. Die Stadt hält das beantragte Bürgerbegehren zum Erhalt des Lennebads für unzulässig. Die Begründung enthalte falsche Tatsachenbehauptungen

Es soll die letzte Patrone im Kampf um den Erhalt des Richard-Römer-Lennebades sein. Doch es steht zu befürchten, dass es gar nicht zu einem Bürgerbegehren kommen wird. Denn die Verwaltung erklärt in einer Vorlage zur finalen Entscheidung am kommenden Donnerstag: „Das „Bürgerbegehren für Erhalt, Sanierung und Fortbetrieb des Richard-Römer-Lennebades“ ist unzulässig.

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Bürgerbegehren für den Erhalt

Der Hagener Rat hat den Abriss des Lennebads beschlossen. Dafür soll das Freibad Henkhausen für eine ganzjährige Nutzung ausgebaut werden. Per Bürgerbegehren soll der Erhalt des Bades noch erreicht werden. Dabei kann über die gestellte Frage nur mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Die Frage ist in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens zehn Prozent der Bürger beträgt.

Doch die Stadt hält schon die gesamte Absichtsbekundung und folglich auch das Begehren für unzulässig. Die Begründung des Bürgerbegehrens weise „an mehreren Stellen unrichtige Tatsachendarstellungen auf.“ Dies führe dazu, dass die unterzeichnenden Personen sich kein vollständiges Bild über den Sachverhalt bilden könnten. Die Stadt arbeitet sich an mehreren Formulierungen der Antragsteller ab.

Henkhausen kann Schwimmbetrieb abfangen

Beispiel eins: „Das 1968 in zentraler Lage Hohenlimburgs eröffnete Richard-Römer-Lennebad ist für die Vermittlung der Schwimmfähigkeit im Bereich Schulschwimmen, dem in zahlreichen Vereinen betriebenen Schwimm- und Wassersport sowie für die Gesundheitsvorsorge der Öffentlichkeit unverzichtbar.“ Darauf die Verwaltung: „Leser erhalten den Eindruck, dass bei Wegfall des Bades die Vermittlung der Schwimmfähigkeit im Schulschwimmen und der vereinsmäßige Schwimm- und Wassersport in Hohenlimburg unmöglich oder zumindest gravierend eingeschränkt wäre. Dies trifft nicht zu.“ Schließlich könne der gesamte Schul- und Vereinssport aus dem Lennebad auch in einem zu überdachenden Schwimmbad in Henkhausen stattfinden. Und im Hinblick auf die öffentliche Gesundheitsvorsorge fielen rund 10.000 Besucher pro Jahr im Lennebad kaum ins Gewicht.

Planungen in groben Zügen geklärt

Nächste beanstandete Stelle: „Der vom Rat getroffene Beschluss für die Alternativvariante „Teilüberdachung Freibad Henkhausen“ anstelle der bewilligten Sanierung des Richard-Römer-Lennebades mit Fördermitteln aus dem Programm „Soziale Integration im Quartier“, verbunden mit dem Abriss des Richard-Römer-Lennebades, verfehlt die eigentlich im Programm verfolgten Ziele. So haben bereits mehrere Vereine angekündigt, ihre sozialintegrativen Angebote in einem teilüberdachten Freibad Henkhausen nicht durchführen zu können.“

Dazu die Verwaltung: „Die Verwaltung hat die Alternativplanung im Freibad Henkhausen bereits mit dem Fördergeber in groben Zügen abgeklärt. Dies wurde auch bereits im Rahmen der Vorstellung der Alternativen erläutert.“

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Schmidt: „Politisch motiviert“

Frank Schmidt, Vorsitzender des Fördervereins Lennebad, gehört zu den Antragsstellern und will das Bürgerbegehren mit seinen Mitstreitern vorantreiben. Dass das Bürgerbegehren aus Sicht der Verwaltung unzulässig ist, halten sie für politisch motiviert. „Offensichtlich hat man Angst davor, dass hier die Meinung der Bürger den Ausschlag geben soll.“ So werde etwa verkannt, dass bereits fünf Vereine angekündigt hätten, den Weg nach Henkhausen nicht mitgehen zu können, so Schmidt.

Klage gegen Beschluss möglich

Zudem stehe nicht fest, ob der Stadt ein zu überdachendes Bad Henkhausen überhaupt zur Verfügung steht. „Eine entsprechende verbindliche Bereitschaftserklärung des Vereins hierfür fehlt nach meinem Kenntnisstand bis heute.“ Unwahr sei auch die Zahl von 10.000 Besuchern pro Jahr im Bad. Die liege abseits der Corona-Pandemie deutlich höher. Bei weiterer Kritik an der Begründung handele es sich mehr um „semantische Spitzfindigkeiten“ und keine rechtlichen Mängel, „schon gar nicht substanzieller Natur.“

Sollte der Rat dem Beschlussvorschlag folgen, werde man die Entscheidung beklagen. Parallel dazu habe man fristgerecht bereits ein neues Bürgerbegehren angemeldet, „dass dann mit einer anderen, von vornherein völlig unverfänglichen Begründung aufwarten wird.“