Hagen. Nach dem Urteil gibt es den ersten Anstoß, einen neuen Standort für das Feuerwehrgerätehaus Halden zu suchen. Der kommt aus den Reihen der Wehr.

Nach der Niederlage der Stadt Hagen vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gibt es nun den Denkanstoß, nach einem neuen Standort für das Feuerwehrgerätehaus in Halden zu suchen.

Diesen formuliert Christian Sommer, der Vorsitzende des Stadtfeuerwehrverbands Hagen, der quasi die Interessensvertretung der Feuerwehrleute in Hagen ist. „Es gibt nun ein Urteil des Gerichts - und dieses müssen wir akzeptieren“, sagt Sommer im Gespräch mit der WESTFALENPOST. „Auf der anderen Seite gibt es den dringenden Bedarf nach einem neuen Feuerwehrgerätehaus für die drei Löschgruppen Halden, Herbeck und Fley.“

Klärendes Gespräch mit Anwohnern gefordert

Um diesen Konflikt aufzulösen und einer möglichen weiteren und langwierigen juristischen Auseinandersetzung zu entgehen, müssten neue Wege gegangen werden: „Ja, das kann auch die Suche nach einem neuen Standort sein.“ Oder aber ein klärendes Gespräch mit den Anwohnern. Dies sei in der Vergangenheit sicherlich nicht genug geschehen.

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„Ich glaube, wenn im Vorfeld ausreichend miteinander gesprochen worden wäre, dann hätten wir das heutige Problem nicht“, so Christian Sommer. Und auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts hält der Vorsitzende des Stadtfeuerwehrverbandes ein solches Gespräch noch für angebracht: „Um zu reden ist es nie zu spät.“

Grundsteinlegung vor einem Jahr plötzlich abgesagt

Vor rund einem Jahr hätte es eigentlich schon die Grundsteinlegung für das neue Feuerwehrgerätehaus geben sollen. Doch die wurde im letzten Moment abgesagt, weil sich herausstellte, dass es noch keinen Bauantrag, geschweige den eine Baugenehmigung für das Gebäude gab. In der Folge wurde bekannt, dass eine Anwohnerin gegen den Bebauungsplan für das Gebiet klagt. Das Oberverwaltungsgericht hat diesen nun am Dienstag für unwirksam erklärt.

Die Stadt geht aber davon aus, dass man mit einer Änderung des Plans eine rechtskonforme Grundlage für das Feuerwehrgerätehaus schaffen kann. Der Anwalt der Klägerin hält das Feuerwehrgerätehaus dort aber dauerhaft für nicht zulässig.