Hagen. . Rapper Nuhsan C. alias Jigzaw aus Hagen ist auch Wochen nach dem Urteil noch nicht abgeschoben. Das liegt wohl an der Behörden-Kommunikation.

Gut fünf Wochen sind vergangen, seit das Urteil am Landgericht Hagen gegen Rapper Nuhsan C. alias „Jigzaw“ gesprochen wurde. Die Abschiebung des 25-Jährigen, der für Juni auf Instagram ein neues Album ankündigt, in die Türkei lässt allerdings weiter auf sich warten. Obwohl das Urteil inzwischen rechtskräftig ist. Offensichtlich läuft die Kommunikation zwischen den Behörden nicht optimal. Und Nuhsan C.’s Anwalt Dr. Christof Miseré glaubt inzwischen, dass es genug Gründe gibt, die Abschiebung ganz zu den Akten zu legen.

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Schon 2014 sollte Nuhsan C. abgeschoben werden

Nuhsan C. sollte schon 2014 – lange vor der Messerstecherei auf dem Wilhelmsplatz 2017 und lange vor dem Urteil dazu 2019 – in die Türkei abgeschoben werden. Er ist zwar in Hagen geboren, hat aber die türkische Staatsangehörigkeit. Der Grund waren Vorstrafen, insbesondere die Verurteilung zu einer mehrjährigen Jugendstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung.

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Doch die Abschiebung wurde nicht vollzogen: Zunächst saß er noch im Gefängnis, beim zweiten Mal wurde ihm ein Aufschub gewährt, weil der Vater gestorben war. Als er im März 2017 endgültig abgeschoben werden sollte, stellte er einen Asylantrag: Er sei als Armenier in der Türkei staatlicher Verfolgung ausgesetzt. Dann kam die Tat vom Wilhelmplatz, wo er einen Polen niedergestochen hatte, und seine monatelange Flucht.

Als er doch geschnappt wurde, kam es zum Prozess: Dreieinhalb Jahre Haft bekam er in erster Instanz, er legte aber Berufung ein. Mit Erfolg: Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung sowie 20.000 Euro Geldauflage lautete am 10. April das Landgerichts-Urteil.

„Die Geissens“-Fall eingestellt

Die währendessen gestarteten juristischen Versuche, die abgelehnten Asylanträge anzufechten, blieben erfolglos. Kurzum: Nuhsan C. könnte nach dem Urteil abgeschoben werden. Die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Hagen hatte schließlich am 10. April erklärt: Man warte noch, bis das Urteil rechtskräftig werde, dann würden die Maßnahmen eingeleitet. Doch rechtskräftig ist es nun schon seit mehreren Wochen.

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01. Juni 2018, Hagen. Rapper Kollegah holt Rapper Nuhsan C. aus der JVA Hagen ab. Verteidiger Dr. Christof W. Miseré hatte Haftverschonung beantragt. Rapper Kollegah hat die Kaution über 40.000 bar bezahlt. Die Polizei Hagen und eine Hundertschaft sicherte das JVA Gelände vor den Fans.
Von Helmut Ullrich, Alex Talash, Michael Koch

Nun stehen zwar noch zwei weitere Strafverfahren im Raum: Zum einen geht es um ein Körperverletzungsverfahren nach einem Streit mit einem konkurrierenden Rapper in einem Fitnessstudio, zum anderen um einen umstrittenen Rap-Song, in dem die Töchter der TV-Familie „Die Geissens“ Gegenstand sind. Die Familie, die auch Schadensersatz zivilrechtlich einfordert, hatte Strafanzeige wegen Bedrohung und Beleidigung gestellt.

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Doch das Geissens-Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Hagen inzwischen eingestellt. Das Fitnessstudio-Verfahren läuft zwar noch. Laut Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli pocht die Behörde aber nicht darauf, dass die Abschiebung dafür ausgesetzt wird.

Anwalt: Gefährliche Erdogan-Kritik in Rap-Songs

Warum ist also noch nichts geschehen? Die Stadt zeigt sich schmallippig. Offensichtlich hat sie erst durch die Anfrage der WP vom aktuellen Verfahrensstand erfahren. „Die Ausländerbehörde hat Kenntnis davon erlangt, dass das Urteil rechtskräftig ist“, so die offizielle Erklärung. „Insofern warten wir darauf, dass in dem noch laufenden Verfahren Einvernehmen hergestellt wird und die Staatsanwaltschaft uns die Zustimmung zur Freigabe mitteilt. Sobald diese vorliegt, leiten wir die Rückführung ein.“

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Dr. Christof Miseré überlegt, für seinen Mandaten einen Folge-Asylantrag zu stellen: „Jigzaws Songs beinhalten kritische Passagen über Präsident Erdogan. Das kann für ihn gefährlich werden.“ Zudem hätten ihm die Richter in dem jüngsten Landgerichts-Urteil eine positive Sozialprognose gestellt, seinen Erfolg hervorgehoben. „Damit entfällt ja der eigentliche Grund für eine Abschiebung.“