Es ist völlig unverständlich, dass Nuhsan C. nicht abgeschoben wird, weil die Behörden offensichtlich nicht gut kommunizieren.
Man muss kein Jurist sein, um zu wissen: Spätestens eine Woche nach Verkündung eines Urteils klärt sich, ob Rechtsmittel eingelegt werden oder ob es rechtskräftig wird. Dann ist nämlich die Frist verstrichen.
Man hätte also erwarten können, dass die städtische Ausländerbehörde dies bei einem Fall, der solche hohe Wellen geschlagen und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat strapaziert hat, auf Wiedervorlage legt und im Zweifel bei der Staatsanwaltschaft nachfragt.
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Auch im Hinblick darauf, ob die beiden anderen Verfahren überhaupt ein Abschiebehindernis darstellen. Auch die Staatsanwaltschaft hätte die Brisanz des Verfahrens erkennen und auf die Ausländerbehörde zugehen müssen. Michael Koch