Hagen. . Die Behörden in Hagen und Osnabrück schieben sich aktuell noch gegenseitig die Verantwortung zu, wer den Rapper Nuhsan C. ausweisen soll.

Während gegen Rapper Nuhsan C. (25), alias „Jigzaw“, vor dem Landgericht noch ein Berufungsverfahren wegen seines Macheten-Angriffs gegen einen 26-jährigen Polen auf dem Wilhelmsplatz läuft, schieben sich die Behörden gegenseitig die Verantwortung für seine Abschiebung zu.

Dass Nuhsan C. abgeschoben werden soll, hatte jüngst noch einmal das Verwaltungsgericht Osnabrück bestätigt.

Wer ist für die Abschiebung von Nuhsan C. zuständig?

Nuhsan C. (Jigzaw) (rechts) und sein Verteidiger Christoph  Miseré
Nuhsan C. (Jigzaw) (rechts) und sein Verteidiger Christoph Miseré © Jens Stubbe

Nuhsan C. wurde in Hagen geboren, seine Eltern waren als Teil einer armenischen Minderheit in der Türkei aber nur in Deutsc hland geduldet. Weil C. straffällig geworden war, sollte er 2014 in die Türkei abgeschoben werden. Die Ausländerbehörde in Hagen wollte das tun, doch C. stellte einen Asylantrag. Im Rahmen des Asylverfahrens wurde er der Stadt Osnabrück zugewiesen.

Doch auf behördlicher Ebene bleibt weiterhin unklar, wer zuständig ist. Die Stadt Osnabrück erklärte, dass die Ausländerbehörde in Hagen nun für den Fall zuständig sei. Das sieht man in Hagen anders. „Unsere Ausländerbehörde hat eine andere Rechtsauffassung, nämlich dass Osnabrück zuständig ist, weil er dort zugewiesen wurde“, so Pressesprecher Michael Kaub. „Wir haben jetzt die Bezirksregierung in Arnsberg dazu aufgefordert, diese Rechtsauffassungen zu klären.“

Nuhsan C. sei verpflichtet, seinen Wohnsitz nach Osnabrücl zu verlegen

Klar sei laut Kaub aber, dass das Strafrecht Vorrang vor dem Ausländerrecht habe. Das heiße: So lange die Staatsanwaltschaft nicht erkläre, dass eine Abschiebung auch während eines Strafverfahrens möglich sei, könne C. nicht abgeschoben werden.

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Bei der jüngsten Verhandlung im Berufungsverfahren wegen des Macheten-Angriffes führte eine Erklärung der Stadt Osnabrück zu weiterer Verwirrung. Darin der Verweis auf eine sogenannte Anlaufbescheinigung. Diese enthält neben den persönlichen Daten ebenfalls die Adresse der für die Asylbewerber zuständigen Aufnahmeeinrichtung. Laut Osnabrücker Verwaltung muss C. sich demnach bei der Ausländerbehörde in Hagen melden. Andererseits sei er verpflichtet, seinen Wohnsitz nach Osnabrück zu verlegen.