Hagen. . Weil er jugendpornographische Bilder besaß, ist ein Schulleiter aus Hagen verurteilt und entlassen worden. Nun klagt er auf Weiterbeschäftigung.
Er will in den Schuldienst zurück – und das, obwohl er wegen des Besitzes jugendpornographischer Bilder bereits vorbestraft ist. Der ehemalige Leiter der katholischen Hildegardis-Schule hat im Arbeitsgericht eine Klage eingereicht, mit der er gegen seine fristlose Entlassung angeht. (Aktenzeichen 5 Ca 1457/18).
Freitagvormittag, 11.30 Uhr, vor Saal 1 des Arbeitsgerichts. Ein grauhaariger Mann sitzt auf dem Flur am Tisch und blättert nervös in seinen Unterlagen. Er spricht kein Wort. Es ist der langjährige Rektor des Hildegardis-Gymnasiums an der Zehlendorfer Straße. Begleitet von seiner Anwältin Manuela Wieland (Bonn), hockt er da wie ein angeschlagener Kämpfer, der aus Trotz erneut in den Ring steigt. Vom Prozessgegner, dem Erzbistum Paderborn, vertreten durch Anwalt Dr. André Plessner, wird er sich in wenigen Minuten vorhalten lassen müssen: „Wir wissen wirklich nicht, warum Sie sich dieses Verfahren hier noch antun.“
Acht Monate Haft auf Bewährung
Der seit Mitte 2001 angestellte Schulleiter war im Januar dieses Jahres überraschend von seinem Dienstherren freigestellt worden. Als Begründung dafür wurden strafrechtliche Ermittlungen der
Schreiben der Schulpflegschaft Thema in Verhandlung
Der Kläger beruft sich auch auf ein Schreiben der Schulpflegschaft. Darin würde ihm bescheinigt, „dass er sich hervorragend für die Schule eingesetzt habe“.
Der Anwalt des Erzbistums, Dr. Pleßner: „Als Schulleiter musste ihm bewusst sein: Dass, wenn ich mit dem Feuer spiele, ich mich womöglich verbrenne.“
Staatsanwaltschaft genannt. Im August erließ das Amtsgericht Menden dann einen Strafbefehl: Acht Monate Gefängnis, ausgesetzt zur Bewährung, sowie 10.000 Euro Geldbuße.
Auf dem Privatrechner des Pädagogen hatten Kripobeamte 233 Bilder und 16 Videos entdeckt, auf denen 14 bis 17 Jahre alte Jugendliche bei verschiedenen sexuellen Handlungen zu sehen sind. Der Strafbefehl mit dem Tatbestand „Besitz von jugendpornographischen Schriften“ wurde vom suspendierten Schulleiter akzeptiert und am 14. August rechtskräftig.
13 Tage später, am 27. August, sprach das Erzbistum Paderborn dann eine fristlose, außerordentliche Kündigung gegen den Schulrektor aus, die noch am selben Morgen in seinem Hausbriefkasten eingeworfen wurde. Wohl gerade noch rechtzeitig – denn die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sieht dafür spätestens „eine Zwei-Wochen-Frist“ nach Rechtskraft vor.
Die Anwältin des geschassten Schulleiters, Manuela Wieland, hält den Kündigungstermin dennoch für zu spät: „Bereits im Juni hatte das Erzbistum gegenüber den Eltern kommuniziert, dass mein Mandant nicht mehr an die Schule zurückkommen wird. Trotzdem hat man bis Ende August abgewartet, bis nichts mehr anderes ging.“ Zudem sei durch den Strafbefehl „rein außerdienstliches Verhalten bewertet worden, mit seiner Tätigkeit als Leiter der Hildegardis-Schule hatte das nichts zu tun.“
Blick in Strafakte zunächst verwehrt
Dem widersprach der Rechtsvertreter des Erzbistums Paderborn, Dr. André Pleßner, ganz energisch: „Am 24. August haben wir erstmals die Strafakte einsehen können, was uns bis dahin verwehrt worden war. Dadurch haben wir erstmals davon Kenntnis erlangt, dass der Kläger auch 119 Fotos von Schülerinnen, alle schön sauber beschriftet mit Namen und Alter, auf seinem privaten Rechner abgespeichert hatte.“ Der Anwalt hakte nach: „Was machen solche Schülerinnen-Fotos zwischen Jugendpornodateien denn für einen Sinn?“
Der klagende Ex-Schulleiter wollte sich vor Richter Michael Seidel mit keinem einzigen Wort äußern, blieb während der gesamten Verhandlung stumm. Ihr Mandant würde vor dem beruflichen Nichts stehen, betonte seine Anwältin: „Er hat keine Arbeitslosenversicherung, keinen finanziellen Ausgleich, er hat nichts.“
Der Gütetermin scheiterte. Die Streitverhandlung soll am 19. Februar 2019, um 11 Uhr, stattfinden.