Hagen. . Der entlassene Schulleiter der Hildegardis hatte auch Fotos von Schülerinnen auf den Datenträgern, die die Behörden sichergestellt haben.
Nachdem das Erzbistum Paderborn als Träger des Hildegardis-Gymnasiums den ehemaligen Leiter der Schule auf Grund eines Strafbefehls gegen ihn wegen des Besitzes jugendpornografischer Schriften fristlos entlassen hatte, wurden Schüler und Eltern der Schule am vergangenen Mittwoch darüber informiert, dass sich auf den gesicherten Datenträgern des Verurteilten auch gesammelte Fotos von Schülerinnen der Schule befanden. Diese Bilder stammen laut Erzbistum wohl aus sozialen Medien und seien strafrechtlich nicht relevant.
Die Taten und die Strafen
Der Schulleiter hatte keine Rechtsmittel gegen einen Strafbefehl eingelegt, womit dieser rechtskräftig wurde. Das Strafmaß: eine achtmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung und eine Geldbuße von 10 000 Euro. Beim Strafbefehl handelt es sich um ein schriftliches Verfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung, das bei Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr durchaus üblich ist.
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Am 12. Dezember 2017 war bei einer Hausdurchsuchung eine Vielzahl von Bildern und Videos gefunden worden, die 14 bis 17 Jahre alte weibliche und männliche Jugendliche bei verschiedenen sexuellen Handlungen zeigen. Und eben auch Fotos von Schülerinnen der Hildegardis-Schule, die aus sozialen Medien stammen.
Auf Anfrage der WESTFALENPOST beim Anwalt des Betroffenen äußert sich dieser zwar nicht zu den Vorwürfen, die im gesamten Verfahren gegen den Schulleiter erhoben wurden. Dafür zeigt er sich verwundert, „dass strafrechtlich irrelevante Sachverhalte aus den Ermittlungsakten an Dritte weitergegeben werden“. Die Mitteilung dieser Information sei lediglich von Sensationsgier und Schadenfreude gekennzeichnet.
Das sagt der Staatsanwalt
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„Die Bilder der Schülerinnen, die gefunden wurden, haben keine strafrechtliche Relevanz“, erklärt der Arnsberger Oberstaatsanwalt Thomas Poggel. Es werde bei den Ermittlungen kein Kontext aller gefundenen Bilder oder Videos hergestellt, sondern jede Datei werde einzeln strafrechtlich bewertet. Auch das Smartphone des Schulleiters war sichergestellt worden. Das sei Routine, wenn Computer durchsucht würden.
Das sagt das Erzbistum
Das Erzbistum erklärt, dass man das gravierende Fehlverhalten des ehemaligen Schulleiters außerordentlich bedauere. „Sein Verhalten hat der Schule einen schweren Imageschaden bereitet. Aus dienstrechtlicher Perspektive ist das Verhalten auf das Schärfste zu missbilligen. Nach Rechtskraft der Verurteilung ist uns zudem bekannt geworden, dass sich auf den gesicherten Datenträgern auch gesammelte Fotos von Schülerinnen der Schule befanden, die wohl aus sozialen Medien stammen. Hierin sehen wir einen weiteren schwerwiegenden Vertrauensbruch. Auch vor diesem Hintergrund hat das Erzbistum keine Alternative zu der außerordentlichen fristlosen Kündigung gesehen“, so das Erzbistum.
Das sagt die Schulleitung
Bis auf Weiteres liegt die kommissarische Leitung unter Verantwortung des stellvertretenden Schulleiters Albert Contzen, der bestätigt: „Wir haben die Schülerschaft über die Entwicklungen informiert.“ Auch darüber, das Schülerinnen-Fotos auf den durchsuchten Datenträgern gefunden wurden.
Albert Contzen: „Die eigentliche Schularbeit an der Hildegardis-Schule läuft schon die ganze Zeit sehr gut weiter, und wir richten den Blick auch nach vorn.“