Hagen. . Im Mordprozess um den Tod des Emster Millionärs Wolfgang S. wurden am Montag die Plädoyers gehalten. Der Staatsanwalt fordert lebenslang.

Kommen die beiden Angeklagten, die für den Tod des Emster Millionärs Wolfgang S. (55) verantwortlich sein sollen, mit milden Strafen von neun Jahren (für Thomas W., 52) und sechs Jahren (für Milan B., 47) Gefängnis davon? Wenn es nach den Anträgen der drei Verteidiger geht: ja. Staatsanwalt Nils Warmbold hingegen hält lebenslange Haft für beide Angeklagten für erforderlich.

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Am Montag war die Stunde der Plädoyers im scheinbar sich endlos hinziehenden Mordprozess, der am kommenden Freitag (12. Oktober) um 14 Uhr mit dem Urteilsspruch des Schwurgerichts abgeschlossen sein wird.

Schleppende Plädoyers und Bagatellisierung der Tat

Aber es war keine Sternstunde der guten Argumente: Ein äußerst brutales Gewaltverbrechen wurde teilweise bagatellisiert und zu einer „fahrlässigen Tötung“ herabgestuft. Die Schlussvorträge zogen sich genauso schleppend hin wie die ganze neunmonatige Beweisaufnahme.

Staatsanwalt Warmbold (sprach 24 Minuten lang) ging ausführlich auf die Behauptung des Angeklagten Thomas W. (Lünen) ein, er habe nicht bewusst auf den vermögenden Immobilienmakler geschossen, sondern es hätten sich versehentlich zwei Schüsse aus dem mitgebrachten Revolver gelöst.

Staatsanwalt: Möglicher Tod des Opfer war Teil des Plans

„Es wäre ein Leichtes gewesen, die Waffe vorher zu entladen“, hielt Warmbold dem Angeklagten W. entgegen: „Sie kannten den Hintergrund des Getöteten und wussten, dass er ein Freund von Medenbach war. Sie rechneten mit einer Gegenwehr, die er auch tatsächlich leistete, obwohl er aus der Sauna kam, nackt und unbewaffnet.“

Nach den tödlichen Schüssen sei auch keiner der beiden Täter überrascht, schockiert oder panisch gewesen, denn „der mögliche Tod des Opfers war Teil ihres Planes“, so Staatsanwalt Warmbold. Angeklagter Milan B. sei zwar nicht der eigentliche Schütze gewesen, dennoch seien ihm der Habgiermord und der erpresserische Menschenraub ebenso zuzurechnen.

Verteidigung plädiert auf neun Jahre Haft

So habe B. die Lebensgefährtin von Wolfgang S. „höchst aggressiv zusammengeknüppelt, ihr den Kiefer und die Rippen gebrochen, nur, damit sie die Tür öffnet.“

Auf Anordnung könnte Geld eingezogen werden

Am Abend des 9. November 2006 war der wohlhabende Kaufmann Wolfgang S. in seiner Villa an der Bergruthe brutal ausgeraubt und getötet worden.

Die Beute, darunter drei wertvolle Uhren, betrug 732.000 Euro. Richter Teich kündigte an, dass die Einziehung des Geldes in Betracht komme.

Verteidigerin Ina Klimpke aus Dortmund erklärte für ihren Mandanten Thomas W.: „Der Tatplan sah zu keinem Zeitpunkt einen Tötungsvorsatz vor, auch kein billigendes Inkaufnehmen.“ Der überfallene Millionär Wolfgang S. hätte überraschend aktiv in das Tatgeschehen eingegriffen, indem er sich wehrte. Dadurch sei es für Thomas W. nicht mehr möglich gewesen, Herr der Lage zu sein: „Er musste aus dieser Situation, nicht selbst erschossen zu werden, irgendwie herauskommen.“ Die Verteidigerin beantragte neun Jahre Haft.

Verteidigung greift Staatsanwalt scharf an

In seinem sehr leisen Plädoyer hielt Verteidiger Dr. Frank Nobis (Iserlohn) dem Staatsanwalt entgegen: „Was Sie sich unter gesundem Menschenverstand vorstellen, ersetzt nicht die Indizien, die man für eine gesicherte Verurteilung braucht.“ Dennoch bliebe der schwere Raub, der mit einer Strafe von sechs Jahren Haft abgegolten sei.

Auch Verteidiger Lothar Hinz (Hagen) griff Ankläger Warmbold scharf an: „Der Staatsanwalt ist hier nicht von Fakten ausgegangen. Wenn es um lebenslange Freiheitsstrafe geht, sollte man sich nicht in Spekulationen ergehen.“