Hagen. . Die Stadt Hagen hat einen neuen Bußgeldkatalog. Vor allem Mehrfachtäter werden härter bestraft. Strafen fürs Grillen und Wildpinkeln steigen.

Die Stadt Hagen hat zum 1. September Teile ihre Bußgelder deutlich erhöht. Betroffen sind davon in erster Linie Wiederholungstäter. Die Verwarngelder hingegen (siehe Grafik unten) bleiben konstant.

Allerdings sind der Kommune durchaus Grenzen gesetzt: „Es gibt ja immer wieder Berichterstattungen in den Medien über extreme Bußgelder in anderen Kommunen“, erklärt Rechtsdezernent Thomas Huyeng, „unsere Einschätzung ist eine andere. Man muss den Rahmen der Verhältnismäßigkeit im Blick haben.“

Bußgelder müssen sich an Richtlinien des Landes orientieren

Dabei, so der erste Beigeordnete und Verantwortliche für den Fachbereich Ordnung und öffentliche Sicherheit, wende man bei bestimmten Vergehen durchaus das Maximum des Möglichen an. „Allerdings gibt es eben auch landesrechtliche Vorgaben, die man unserer Rechtsauffassung nach nicht einfach so außer Acht lassen darf.“

Wer sich an die Regeln hält, wird auch nicht zur Kasse gebeten.
Wer sich an die Regeln hält, wird auch nicht zur Kasse gebeten. © Michael Kleinrensing

Trotzdem, so Huyeng weiter, gebe es durchaus Tatbestände, bei denen auch seinem persönlichen Empfinden nach die Strafen zu gering seien: „Es ist ein Unterschied, ob ein Hund auf einem Waldweg am Rande sein Geschäft erledigt oder mitten auf einem Spielplatz.“ Rein formal gesehen macht das nach der Gebietsordnung der Stadt nämlich keinen Unterschied: In beiden Fällen sind für den Halter (nicht für den Hund) 55 Euro wegen der Verunreinigung von Anlagen und Gehwegen fällig. Erst wenn es zu einem Bußgeldverfahren kommt, erhöht sich dieser Betrag. Wiederholungstätern werden in einem Bußgeldverfahren 200 Euro in Rechnung gestellt.

Höhe der Strafen soll abschrecken

Dabei spielt allerdings auch eine Rolle, dass verhängte Bußgelder bei Einsprüchen im Zweifel vor Gericht Bestand haben müssen. Darin zumindest sieht die Stadtverwaltung eine große Gefahr, wenn sämtliche Strafen so heraufgesetzt würden, dass allein die Höhe potenzielle Täter abhalten würde.

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Immerhin: Auf Landesebne, so kündigt es Huyeng in einer entsprechenden Vorlage an, werde er sich dafür einsetzen, dass der Bußgeldkatalog NRW überarbeitet werde. Huyeng will einen Vorstoß beim nächsten Städtetag unternehmen.

Schwer durchschaubar

Für den Bürger auf den ersten Blick kaum durchschaubar ist die Unterscheidung zwischen Verwarn- und Bußgeldern. „Verwarngelder sind zunächst alle Beträge bis 55 Euro“, sagt Thomas Lichtenberg, Leiter des Ordnungsamtes. Dieser Rahmen ist im Mai 2014 so festgesetzt worden. Die Ordnungswidrigkeit müsse einem Verursacher eindeutig zugeordnet werden. „Dabei setzen wir bei den Betroffenen eine Freiwilligkeit voraus. Wer beispielsweise einen Kaugummi wegschmeißt, erwischt wird und vor Ort bezahlt – für den bleibt es bei einem Verwarngeld. Wer nicht bereit ist, sein Fehlverhalten einzuräumen, auf den kommt ein am Ende teureres Bußgeldverfahren zu.“ Zumindest bei der Zuordnung, so räumt es die Verwaltung ein, werde es trotz einer hohen Präsenz der Mitarbeiter des Ordnungsamtes schwierig.

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© Manuela Nossutta