Hagen. . Ein Motorradfahrer ist mit 167 km/h durch Hagen gerast. Die Polizei prüft nun, ob eine härtere Strafe für den 30-Jährigen möglich ist.
Der Polizeibeamte, der am Donnerstagmorgen auf der Volmetalstraße das Lasermessgerät bediente, glaubte seinen Augen nicht zu trauen. Die Geschwindigkeitsanzeige schnellte rasant nach oben, bei Tempo 167 betätigte er schließlich den Messknopf.
Sekunden später stoppten seine Kollegen einen 30-jährigen Motorradfahrer, der mit dieser unglaublichen Geschwindigkeit Richtung Hagener Innenstadt jagte. Nach Angaben der Polizei verlor der Raser nicht viele Worte über sein Verhalten, er zeigte aber auch keine Betroffenheit.
Nach Raserei durch Hagen: Polizei prüft härtere Strafe
Allerdings ist man im Polizeipräsidium nicht gewillt, den Vorfall mit den nun fälligen 680 Euro Bußgeld, einem dreimonatigen Fahrverbot sowie zwei Punkten im Verkehrszentralregister Flensburg auf sich bewenden zu lassen. Schließlich sind in der Volmetalstraße nur 50 km/h erlaubt, der Motorradfahrer überschritt die erlaubte Geschwindigkeit nach Abzug des Toleranzwertes von 6 km/h demnach um unglaubliche 111 km/h.
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„Wir werden den Fall der Straßenverkehrsbehörde übergeben, um überprüfen zu lassen, ob der Mann für den Straßenverkehr überhaupt charakterlich geeignet ist“, kündigte Polizeioberrat Michael Hoffmann an, Chef der Verkehrspolizei in Hagen: „Eine solche Tempoüberschreitung ist fahrlässig nicht möglich. Ich gehe von Vorsatz aus.“
Motorradfahrer muss sich MPU durchlaufen
Die Polizei würde es nicht ungern sehen, wenn dermaßen eklatante Tempoverstöße nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat eingestuft würden. „Wer sich so verhält, nimmt billigend in Kauf, dass jemandem etwas zustößt“, so Hoffmann. Allerdings ist die Rechtslage eindeutig. Nur wer andere Menschen in Gefahr bringt, kann wegen grob verkehrswidrigem und rücksichtslosem Verhalten belangt werden. „Es muss also eine konkrete Gefährdung vorliegen“, so Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli.
Noch kein neuer Termin
Das Hagener Urteil im viel beachteten Raser-Prozess von der Feithstraße war zuletzt vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden und muss neu verhandelt werden.
Die beiden Männer, die am 16. Mai 2016 auf Höhe der Fernuniversität mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren waren und nach einem Ausweichmanöver in den Gegenverkehr gerieten und dort andere Menschen verletzten, erwarten in der Neuauflage des Verfahrens wohl mildere Strafen. Terminiert ist die Neuansetzung des Verfahren noch nicht. Ob das 2018 noch zustande kommt, ist unklar.
Ansonsten bleibe es bei einer Ordnungswidrigkeit. Pauli jedoch begrüßt, dass die Polizei die charakterliche Eignung des Motorradfahrers per Medizinische-psychologischer Untersuchung (MPU) überprüfen lassen will. Besteht der Mann diesen „Idiotentest“ nicht, kann ihm dauerhaft der Führerschein entzogen werden.
Auch der SUV-Fahrer, der vor einer Woche mit zwei Kindern im Auto mit 154 statt 50 km/h auf der Dortmunder Straße erwischt wurde, soll nach dem Willen der Polizei zur MPU verdonnert werden.