Hagen. . Bundesarbeitsminister Hubertus Heil lehnt eine nationale Lösung bei der Zuwanderung aus Südosteuropa ab. Das hat er einem Hagener geschrieben.
Die Bundesregierung wird keine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen, die den Sozialleistungsbezug für EU-Zuwanderer stoppt, die in Deutschland nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Das hat der Hagener Verwaltungswissenschaftler Professor Karl Hasenritter nun schriftlich von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), bzw. von dessen zuständiger Sachbearbeiterin erhalten.
Hasenritter hatte in einem Schreiben an Heil eine Gesetzesänderung gefordert. Zwar bekommen EU-Ausländer in den ersten fünf Jahren ihres Aufenthaltes eigentlich keine Sozialleistungen. Das ändert sich aber, wenn sie einer Beschäftigung nachgehen. Es reicht schon eine geringfügige Beschäftigung, um ergänzende Hartz-IV-Leistungen beziehen zu können.
Nationale Regelung gefordert
Hasenritter bezieht sich in seiner Anfrage auf einen WP-Artikel aus März. In dem ging es um einen internen Bericht der Bundesarbeitsagentur, der Hagen als eine der Hochburgen beim Sozialbetrug durch EU-Zuwanderung benannt hatte. Der Verwaltungswissenschaftler hält die derzeitige Praxis für völlig unzureichend und fordert eine gesetzliche
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Regelung, für die man zur Not auch den Konflikt („Ich vertreten diese Position als überzeugter Europäer“) mit der EU suchen müsse: „Die Änderung im nationalen Recht ist für mich als Notfall gerechtfertigt, weil sonst ein weiterer erheblicher Anstieg dieser Zuwanderung in das deutsche Sozialleistungssystem droht“, sagt Hasenritter im WP-Gespräch. „Die ergänzenden Sozialleistungen in Deutschland sind um ein Vielfaches höher, als das, was eine Roma-Familie in Rumänien und Bulgarien – meist selbstständig – an Einkommen erzielen kann.“
Doch eine nationale gesetzliche Regelung lehnt das Bundesarbeitsministerium ab. Im Vertrag der Großen Koalition stehe aber ausdrücklich, dass man sich auf europäischer Ebene auf einen „Rahmen für nationale Grundsicherungssystem einsetzen“ werde. In Berlin verweist man zudem darauf, dass es schon jetzt Grenzen für die geringfügige Beschäftigung gebe. Mindestens acht Stunden.
Enttäuschung bei Wissenschaftler
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Karl-Heinz Hasenritter ist mit den Antworten aus Berlin keineswegs zufrieden. Andrea Gebhart, die Chefin des für Hartz IV zuständigen Jobcenters Hagen, will die Antwort des Arbeitsministers hingegen nicht kommentieren. Sie verweist im WP-Gespräch aber auf die schon jetzt laufenden regelmäßigen Kontrollen. Und natürlich prüfe man auch konsequent, ob bei der geringfügigen Beschäftigung tatsächlich mindestens acht Stunden pro Woche gearbeitet würden: „Wir wollen aber vor allem erreichen, dass die Menschen aus ihrer geringfügigen Beschäftigung raus kommen.“