Fröndenberg. . Häftling löst Zellenbrand im JVK auf der Toilette seiner Zelle aus. Das staatsanwaltschaftliche Gutachten geht beim ersten Fall von Suizid aus.
Der 20-jährige Häftling, der am Samstag einen Großeinsatz der Feuerwehr am Justizvollzugskrankenhaus (JVK) ausgelöst hatte, befindet sich auf dem Weg der Besserung. Den Brand hatte er in seiner eigenen Zelle in der psychiatrischen Abteilung gelegt – ob absichtlich oder fahrlässig, ist weiterhin fraglich.
Auch interessant
Einen Zusammenhang mit dem ersten Brand von vor einem Monat, an dessen Folgen ein 24-jähriger syrischer Häftling verstarb, schließt JVK-Leiter Joachim Turowski aus. Das staatsanwaltschaftliche Gutachten geht im ersten Fall von Suizidabsichten aus.
Den Häftlingen im JVK und speziell jenen im psychiatrischen Trakt das Rauchen zu verbieten, sei aus diversen Gründen keine Maßnahme, die man andenke.
Es ergibt nicht alles Sinn
„Der Häftling ist nach Schilderungen der Angestellten mit einer brennenden Zigarette auf die Toilette gegangen“, erklärt JVK-Leiter Joachim Turowski im Gespräch mit der Westfalenpost. Heraus kam er mit brennendem Toilettenpapier. „Er hatte der Polizei gesagt, dass ihm beim Waschen Asche von der Zigarette auf die Hände gefallen wäre“, so Turowski.
Dass diese Aussage des 20-jährigen Häftlings nur eingeschränkt Sinn ergebe, liege an seiner Erkrankung: „Er leidet unter einer Psychose. Er lebt in seiner eigenen Realität. Diese Menschen sehen Tiere im Körper und im Haftraum krabbeln. Für die ist das dann real, auch wenn man ihnen sagt, dass da keine Insekten sind“, so Turowski. Ob es sich bei dem Syrer vielleicht um Kriegstraumata handelt? „Das kann man nicht sagen. Aber es ist auch nicht auszuschließen“, so der JVK-Chef.
Absicht, Pech oder Fahrlässigkeit
Einen Zusammenhang zwischen beiden Fällen schließt Joachim Turowski aus einem ganz pragmatischen Grund aus: „Ich glaube sogar, dass der Häftling kaum Notiz vom ersten Fall genommen haben wird.“ Wie es letztlich zu dem Brand am Wochenende gekommen ist und ob es Absicht, Pech oder Fahrlässigkeit war, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.
Dass die Häftlinge in ihren 23 Quadratmeter großen Zellen aber rauchen, sei ihre Privatsphäre. „Wir dürfen das nicht prophylaktisch verbieten“, verweist Turowski auch auf die Gesetzgebung. Dazu zähle auch das Rauchen auf der Toilette, schließlich gehöre der WC-Bereich zur Zelle dazu. Doch es gibt noch einen zweiten Grund, weswegen es keine gute Idee wäre, den Häftlingen das Rauchen zu untersagen oder es nur unter Aufsicht zu erlauben: „Weit mehr als 90 Prozent der Insassen rauchen. Diese Klientel ist bedürfnisorientiert. Wenn wir denen das Rauchen verbieten würden, dann könnten die das nicht verkraften. Einige würden ausrasten und vielleicht ihren Haftraum in Splitter legen. Andere würden sich dann selbst verletzen“, erklärt Turowski.
Auch andere Spezialkleidung, die weniger schnell Feuer fange, sei keine Option: „Kleidung, die beispielsweise von Feuerwehrleuten getragen wird, ist nicht tauglich für den Alltag. Außerdem sind wir ein Krankenhaus. Um die Kleidung steril zu bekommen, muss sie besonders gründlich gewaschen werden. Das hält solche Spezialkleidung nicht aus“, sagt Turowski.
Über den Zustand der Kleidung des Häftlings – also ob diese verbrannt oder angekokelt war – könne er nichts berichten. „Die Kleidung hat die Kriminalpolizei am Samstag mitgenommen.“
Ein Blick ins Gutachten
Beim ersten Fall von vor einem Monat, an dessen Folgen der 24-jährige Syrer eine Woche später in einer Fachklinik verstarb, gibt es jetzt ein von der Staatsanwaltschaft erstelltes Gutachten. „Es ist mir sehr daran gelegen, zu erfahren, was da drin steht“, sagt Turowski.
Polizeisprecher Thomas Röwekamp wirft auf Anfrage der Westfalenpost einen Blick in das Dokument: „Das Gutachten geht bei dem Fall von Mitte Dezember davon aus, dass der Häftling sich selbst angezündet hat. Der Häftling hat suizidale Absichten gehabt.“