Ennepetal/Hagen. . Dem Todesschütze von Ennepetal wird wohl noch vor Weihnachten der Prozess gemacht. Der junge Mann (22) hatte im Juli seine Ex-Freundin (19) auf offener Straße in den Hals geschossen — vermutlich im Streit. Fünf Wochen später starb die junge Frau in einer Bochumer Klinik.

Noch vor Weihnachten wird es vermutlich zum Prozess um die tödlichen Schüsse auf eine jungen Hagenerin in der Ennepetaler Kampstraße kommen: Die Staatsanwaltschaft Hagen hat Anklage wegen Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen einen 22-Jährigen aus Voerde erhoben, der im Juli seine Ex-Freundin lebensgefährlich verletzt hatte.

Die 19-jährige Hagenerin war Ende August, fünf Wochen nach der Tat, in der Bochumer Klinik Bergmannsheil gestorben.

Angeklagter schweigt weiterhin

Nach jetzigem Stand soll der Prozess am Freitag, 20. Dezember, beginnen. Acht Verhandlungstage sind bis Mitte Januar vorgesehen. Der Angeklagte schweigt weiter. Auch gegenüber einem psychiatrischen Gutachter hat er sich nicht geäußert. Der Staatsanwalt geht daher bislang von einer vollen Schuldfähigkeit des Ennepetalers aus.

Der Fall hatte im Juli für großes Aufsehen gesorgt: Am Abend des 23. Juli hatte der 22-Jährige seiner Ex-Freundin in Ennepetal nach einem Streit auf offener Straße in den Hals geschossen. Danach war er geflüchtet und hatte fast 48 Stunden lang die Bevölkerung sowie die Ermittlungsbehörden in Atem gehalten.

Polizei nahm Angeklagten an der Haltestelle fest

Ein Spezialeinsatzkommando, das noch am Abend den Bereich um den Tatort schwer bewaffnet mit speziell ausgebildeten Hunden abgesucht hatte, fand den Schützen zunächst nicht.

Die Festnahme verlief ebenso öffentlich wie die Tat. Als der junge Mann in Voerde barfuß aus einem Linienbus ausstieg, griff die Polizei zu. Spezialkräfte überwältigen ihn auf offener Straße und führten den Ennepetaler, der zuvor schon durch diverse Gewaltdelikte auffällig geworden war und bis Januar unter Bewährung stand, ab.

Tatwaffe gehört dem Vater

Die Tatwaffe gehört dem Vater des Angeklagten, der diese aber legal besessen hatte. Der Sportschütze hatte jede Prüfung durch die Aufsichtsbehörden bestanden.

Auf seinem Facebook-Profil hatte der 22-jährige Angeklagte gewaltverherrlichende Symbole und Zeichen mit Nazi-Bezug abgebildet. Sein Anwalt geht aber nicht von einer rechten Gesinnung seines Mandanten aus. Die tödlichen Schüsse auf die Ex-Freundin wertet er als reine Beziehungstat.