Gevelsberg. Vier Monate nachdem ein Ehepaar tot in seiner Wohnung in Gevelsberg gefunden worden war, haben die Rechtsmediziner die Todesursache festgestellt.

Der Fall ging deutschlandweit durch die Medien, als eine Frau am 8. Oktober 2022 ihre Eltern tot in deren Wohnung in Gevelsberg fand. Immer wieder kamen neue Vermutungen zur Todesursache auf, die allerdings recht bald widerlegt werden konnten. Nun hat die Rechtsmedizin der Staatsanwaltschaft nach aufwendigen Untersuchungen einen abschließenden Befund übermittelt: Sowohl der 71-Jährige als auch seine 68-jährige Ehefrau starben eines natürlichen Todes.

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Nachdem die Tochter längere Zeit von ihren Eltern nichts gehört hatte, entschloss sie sich an jenem Samstag dazu, zu ihnen in den Ortsteil Silschede zu fahren und nachzuschauen, ob dort alles in Ordnung sei. Als sie gegen 14.30 Uhr die Wohnung betrat, sah sie sich mit einer Tragödie konfrontiert, denn sie fand die Leichen ihres Vaters und ihrer Mutter vor, die zu diesem Zeitpunkt schon mindestens 24 Stunden – eher länger – tot gewesen sein müssen, wie die ermittelnde Staatsanwältin Miriam Strunk aus Hagen seinerzeit mitteilte.

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CO-Melder der Feuerwehr schlagen an

Weil die Kohlenmonoxid-Melder der Feuerwehr beim Betreten der Wohnung angeschlagen hatten, vermuteten die Ermittler zunächst, dass die beiden einer CO-Vergiftung erlegen sein konnten. Denn Hinweise auf Fremdeinwirkung oder einen gemeinsamen Suizid hatte die Polizei zu keinem Zeitpunkt ausfindig machen können. Die Staatsanwältin ließ zum Schutz der weiteren Bewohner des Sechs-Parteien-Hauses die Heizungsanlage abschalten, an der der Bezirksschornsteinfeger allerdings keinerlei Defekt fand, der für einen CO-Austritt in die Wohnung der Opfer verantwortlich gewesen sein könnte. Ebenso ergaben Messungen in sämtlichen anderen Wohnungen keine erhöhten CO-Werte.

Feuerwehr und Polizei auf dem Balkon der Eigentumswohnung in Silschede.
Feuerwehr und Polizei auf dem Balkon der Eigentumswohnung in Silschede. © WP | Stefan Scherer

Eine erste rechtsmedizinische Untersuchung bestätigte schließlich, dass die beiden Gevelsberger nicht an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben waren. „Wir haben den CO-Wert untersuchen lassen. Dieser ist bei beiden Verstorbenen unauffällig. Es ist ausgeschlossen, dass Kohlenmonoxid der Grund für ihren Tod ist“, teilte die Staatsanwältin der Redaktion auf Nachfrage mit, die nun vor einem größer werdenden Rätsel stand. Denn: Anzeichen auf ein Kapitalverbrechen, einen gemeinsamen Suizid oder einen Unfall, der zum Tode der beiden Gevelsberger geführt hätte, lagen weiterhin nicht vor, weshalb die Staatsanwaltschaft sehr tief gehende toxikologische Untersuchungen in Auftrag gab.

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Vier Monate später liegen die Ergebnisse nun vor und bringen für Außenstehende nicht mehr Licht ins Dunkel. „Die Untersuchungen haben ergeben, dass beide eines natürlichen Todes gestorben sind“, teilt der Hagener Oberstaatsanwalt Bernd Haldorn auf Nachfrage der Redaktion mit. Das heißt: Die Laboruntersuchungen haben ergeben, dass sowohl die 68-Jährige als auch ihr 71-jähriger Ehemann an einer medizinischen Ursache verstorben sind. Dabei kann das Spektrum von Spontanereignissen wie einem Schlaganfall oder einem Herzinfarkt bis hin zu langwierigen Krankheitsverläufen führen. Und so etwas passiert derart gleichzeitig, ohne dass ein Mensch dem anderen nicht mehr helfen kann? Zur genauen Diagnose kann Bernd Haldorn nichts sagen mit Rücksicht auf die Hinterbliebenen, die vor einigen Tagen über die Ergebnisse informiert worden waren; und auch darüber, dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellt. Ebenso macht Haldorn deutlich: „Die Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen, die keinem Verbrechen zum Opfer gefallen sind, verbieten es, eine medizinische Diagnose bekannt zu geben.“

Rechtsmedizinerin klärt auf

Die erfahrene Rechtsmedizinerin Dr. Katharina Jellinghaus, die im Institut für Rechtsmedizin in Dortmund arbeitet, sagt im Gespräch mit dieser Zeitung, dass der doppelte Tod zweier Ehepartner mit einer derartigen zeitlichen Nähe, „zwar ungewöhnlich anmutet, aber es gibt durchaus solche Fälle, die auch in wissenschaftlichen Publikationen behandelt werden.“ Sie macht ebenso deutlich, dass ein natürlicher Tod sich klar von einer ungeklärten Todesursache abgrenzt, wo kein Grund für das Versterben gefunden werden konnte. „Bei einem natürlichen Tod gibt es eine Diagnose, was von innen heraus dazu geführt hat. So lautet die Definition in der Rechtsmedizin und bei den Juristen, dass eine natürliche Todesart einen Tod aus innerer Ursache darstellt, das heißt durch eine Krankheit.“ So scheint das Ableben der beiden Gevelsberger einer dieser ganz seltenen Fälle gewesen zu sein, bei dem zwei Menschen sehr zeitnah ais medizinischen Gründen in einer Wohnung sterben.

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