Gevelsberg. Ab dem 4. Januar sind weitere Pigmente in Tattoo-Farben verboten. Tätowierer Steven Nimant vom Studio Farbfaktor erklärt, was das heißt.
Es ist nur etwas mehr als ein Jahr her, dass eine Verordnung der Europäischen Union hohe Wellen in der Tattoo-Szene schlug. In ganz Deutschland und auch in anderen Ländern machte sich die Sorge breit, dass ab 2022 keine farbigen Tätowierungen mehr gestochen werden können.
Hintergrund ist die sogenannte REACH-Verordnung. Die Abkürzung steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“. Zu deutsch: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
Demnach enthalten Tattoofarben möglicherweise Stoffe, die auch gesundheitsschädigend sein können. Für die Pigmente „Blau 15:3“ und „Grün 7“ gab es aber einen Übergangszeitraum. Hier gilt die Verordnung erst ab dem 4. Januar 2023, da es für diese beiden Pigmente laut Europäischer Chemikalienagentur (ECHA) noch keine sicheren und technisch angemessenen Alternativen gibt.
Was bedeutet das für die Arbeit von Tätowierern im neuen Jahr? „Ich hoffe natürlich, dass Alternativen auf den Markt kommen“, sagt Steven Nimant, der sich ebenfalls vor etwas mehr als einem Jahr mit seinem Studio „Farbfaktor“ an der Haßlinghauser Straße in Gevelsberg selbstständig gemacht hat.
Farben gekauft, die bald verboten sind
Dass sein Studio „Farbfaktor“ heißt, entbehrt im Nachhinein nicht einer gewissen Ironie. „Ich habe mein Studio Farbfaktor genannt, ich mache zu 50 Prozent Schwarz-grau- und zu 50 Prozent Farbtätowierungen, und zwei Wochen später kommt die REACH-Verordnung“, hatte er damals gesagt. Heute blickt er darauf zurück: „Es kamen nach und nach Alternativen auf den Markt. Außer für diese beiden Pigmente.“
Kunden aus allen Alters- und Berufsschichten
Steven Nimant tätowiert seit gut neun Jahren und wollte sich schon immer selbstständig machen, ein Traum, den er sich in Gevelsberg erfüllen konnte. Bei seiner Arbeit sei es ihm wichtig, sich nicht nur als Künstler, sondern auch als Dienstleister zu verstehen. „Für mich stehen der Kunde und dessen Wünsche im Vordergrund“, betont er. „Wichtig ist, dass der Kunde ein gutes Gefühl hat.“
Er möchte generationsübergreifend mit individuellen Tattoos begeistern. Seine Kunden kommen aus allen Alters- und Berufsschichten. Wer einen Termin bei Steven Nimant machen oder sich einfach informieren und beraten lassen möchte, kann sich über den Nachrichtendienst Whatsapp oder telefonisch bei ihm melden. Die Handynummer ist: 0157/520 43 00 3. Am besten, so sagt er, sei es aber, ihn einfach persönlich im Studio in der Haßlinghauser Straße 9 zu besuchen.
Zu seinem Glück steche er mittlerweile überwiegend in schwarz und weiß. 70 bis 80 Prozent betrage der Anteil circa. „Das war zwar nicht mein Plan, ist aber jetzt mein Glück“, gibt er zu. Trotzdem ärgerlich: Er habe Farben für eine vierstellige Geldsumme gekauft, die er in Zukunft nicht mehr benutzen dürfe. „Gerade Aquarell-Tattoos sind davon betroffen und das ist mein Lieblingsstil“, sagt Nimant.
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Die beiden Pigmente, für die die Verordnung ab dem 4. Januar greift, seien vor allem in Farben wie Magenta, Lila, Blau, Türkis oder auch Grün enthalten. Von Januar bis Mai 2022 habe er so viele Farbtermine wie möglich gemacht, sogar als er eigentlich Urlaub gehabt hätte. Bis ein geeigneter Ersatz auf den Markt kommt, möchte Steven Nimant sich zur Not mit anderen Farben behelfen.
Petition auch auf europäischer Ebene
Wie die Europäische Chemikalienagentur erklärt, sind in REACH Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Informationen über die Eigenschaften und Gefahren von Stoffen festgelegt. Unternehmen müssten ihre Stoffe registrieren. Dazu müssten sie mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten, die denselben Stoff registrieren. Die ECHA nehme daraufhin einzelne Registrierungen entgegen und bewerte diese im Hinblick auf ihre Erfüllung der Anforderungen, während die EU-Mitgliedsstaaten ausgewählte Stoffe bewerteten, um anfängliche Bedenken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu klären.
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Seit das Pigmentverbot Thema ist, gab es mehrere Petitionen – sowohl auf Bundesebene als auch auf europäischer Ebene –, die sich zum Beispiel für den Erhalt der beiden Pigmente „Blau 15:3“ und „Grün 7“ und eine Verlängerung der Übergangsfrist einsetzen. Eine der bekanntesten auf europäischer Ebene ist die „Save the pigments“-Petition.