Balve/Menden. Die Stiftung Hönnetal ist gegen weiteren Kalkabbau vor Ort. Deshalb hat sie eine Petition an NRW-Ministerpräsident Wüst gestartet. Sie sei, hieß es, auf Erfolgskurs.
Im September 2023 hat die Stiftung Hönnetal die Petition „Hönnetalzerstörung stoppen” ins Leben gerufen. Dabei spielt das Internet eine wichtige Rolle. Innerhalb von zwei Monaten wurde sie von rund 950 Unterstützern unterschrieben. Das Sammelziel 1000 wird nach Einschätzung der Stiftung bis zum Jahresende erreicht „und voraussichtlich auch deutlich überschritten“.
Die Petition richtet sich unmittelbar an die NRW-Landesregierung und damit zugleich an die Bezirksregierung Arnsberg, die im Rahmen der Regionalplanung für die Festlegung einzelner Abbaugebiete zuständig ist. „In dieser Frage setzen wir auf das persönliche Engagement des Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und der stellvertretenden Ministerpräsidentin Mona Neubaur (Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) zugunsten des einzigartigen Naturmonuments Hönnetal“, hieß es. „Bei der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans NRW muss das Hönnetal nach unserer Auffassung wegen seiner außergewöhnlichen Kultur- und Naturschätze als Nummer 30 in die Liste der landesbedeutsamen Kulturlandschaftsbereiche aufgenommen werden.“ Die Stiftung beruft sich dabei auf den Landesentwicklungsplan (LEP).
Die Stiftung Hönnetal zitiert Unterstützer der Petition, die sie nicht nur unterschrieben haben, sondern ihre Haltung auch begründen. So schreibt beispielsweise der Mendener Lungenfacharzt Dr. Günther Reichle, der auch Vorsitzender des ADFC in Menden ist: „Landschaft- und Natur- und Klimaschutz müssen vor weit zerstörender Kalkindustrie kommen.“
Torsten Radtke aus Menden fordert Ministerpräsident Wüst persönlich auf, sich das Hönnetal als „ein wunderschönes Naturdenkmal“ vor Ort anzusehen. Es solle erhalten bleiben - „auch im Sinne unserer Nachfahren“. Die Stiftung hat sich dem Appell angeschlossen. Hendrik Wüst und Mona Neubaur sind zu einem Besuch des Hönnetals geladen. Eine Antwort stehe, wie es hieß, bisher aus.
Die Stiftung Hönnetal votiert nach eigenen Angaben „für entschiedenen Klima- und Landschaftsschutz und gegen jede Vertiefung oder Erweiterung des Steinbruchs“. Die Petition werde über das Jahresende 2023 hinaus fortgesetzt.
Unterstützt wird die Petition vom Naturhistorischen Verein Hönnetal. Der Aufruf erfolgt über openpetition.de/!hoennetal.
Was plant das Unternehmen Rheinkalk? Die Tochter der belgischen Lhoist-Gruppe will nach Angaben eines Sprechers des Märkischen Kreises im östlichen Bereich des Steinbruchs Asbeck 60 Meter tiefer als bislang Kalkgestein abbauen. Deshalb hat das Unternehmen einen Antrag bei der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises gestellt. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung startet am Montag, 20. November.
Bei der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises hat die Rheinkalk GmbH laut Kreis-Sprecher am 5. Oktober dieses Jahres einen Antrag bezüglich einer Vertiefung des Steinbruchs Asbeck gestellt. Gewünscht ist eine Abbau-Vertiefung um insgesamt 60 Meter im östlichen Teil des Steinbruchs – von 180 Meter auf 120 Meter über Meereshöhe. Da eine mögliche Vertiefung unterhalb des Grundwasserspiegels erfolgen würde, entstünde nach der Umsetzung des Vorhabens ein Abbaugewässer. Deshalb müsse ein Planfeststellungsverfahren nach dem Wasserrecht durchgeführt werden, hieß es. Dazu sei eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben.
Sämtliche Antragsunterlagen können von Montag, 20. November, bis Dienstag, 19. Dezember, im Rathaus der Stadt Balve, im Kreishaus in Lüdenscheid sowie im Internet unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden. Sie beinhalten laut Kreis-Sprecher „Aussagen zu allen relevanten Umweltauswirkungen des Vorhabens, darunter Informationen und Daten zu Lärm, Erschütterungen und Luftverunreinigungen“. Auch die Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung werden ausgelegt.
Bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (19. Januar 2024) können Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, ausschließlich schriftlich oder zur Niederschrift bei der Unteren Wasserbehörde des Märkischen Kreises (Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid) oder bei der Stadt Balve Einwendungen gegen den Plan erheben. Einwendungen abgeben können zum Beispiel Grundstückseigentümer, deren Grundstücke durch Lärm oder Erschütterungen betroffen sein können.
Über die Einwände wird in einem Erörterungstermin mit den einwendungsberechtigten Personen verhandelt, der voraussichtlich im April 2024 in Menden stattfinden wird. „Danach kann beurteilt werden, welche Aspekte in dem weiteren Planfeststellungsverfahren noch zu prüfen sind“, hieß es. „Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, lässt sich aktuell nicht sagen.“