Arnsberg. Frau aus Wennigloh wehrt sich gegen geplante Anlage nahe ihres Hauses. OVG Münster schmettert Protest ab. Die Reaktionen.
„Windenergie-Anlagen leisten keinerlei Beitrag zum Klimaschutz!“ Diese Auffassung vertritt eine Dame aus Wennigloh - und hat beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Errichtung eines Windrades in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft geklagt. Verhandelt wurde am Dienstag, 19. März, inzwischen steht das Urteil fest - für die Dame ist es ernüchternd. Was sie dazu meint:
„In der Verhandlung vor dem OVG hatten wir die Gelegenheit, unsere umfassenden Argumente mit dem Gericht zu diskutieren“, zieht die Dame (Name der Redaktion bekannt) auch Positives aus der Verhandlung - und erklärt, warum: „Auch wenn am Ende durch das Gericht die Genehmigung für rechtmäßig erklärt wurde, so lag dies doch daran, dass wir als betroffene Anwohner wegen vielfältig geänderter Gesetze, die der Genehmigung entgegenstehenden Gründe (wie Gesundheit/ Lärm/ Körperschall/ Mikroplatsik/ Ewigkeitschemikalien/ Arten,- und Landschaftsschutz/ Entsorgung.) vom Gericht nicht bewertet werden durften.“ Insoweit sehe sie ihr Engagement vollauf bestätigt, „weil die Verhandlung und das Urteil zur Klärung einer für uns bisher intransparenten Situation in vielen Punkten beigetragen hat.“
Es seien viele Punkte in den Zuständigkeitsbereich des HSK definiert worden, der diese Aspekte - im Rahmen einer pflichtgemäßen Überwachung zum Schutz der Anwohner - hoffentlich auch Rechnung tragen werde, so die Klägerin und ihr Mann, die sich noch ein „Hintertürchen“ offen lassen: Ob wir das Urteil vom BVG überprüfen lassen, haben wir noch nicht entschieden.“
Klage vollumfänglich zurückgewiesen
„Die Klage der Dame wurde vollumfänglich zurückgewiesen“, teilte Martin Reuther auf Nachfrage dieser Zeitung zum Urteil mit. Eine Revision habe das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen, so der Pressesprecher des Hochsauerlandkreises weiter. Der HSK als Herr des Genehmigungsverfahrens war der Verhandlung beigeladen. Die genaue Urteilsbegründung stehe noch aus, heißt es aus dem Mescheder Kreishaus. Fest steht aber: Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, so die Richter.
Wer steckt dahinter
Die Windkraft-Wicheln-Wennigloh-GmbH & Co. KG ist ein Zusammenschluss ausschließlich von Bürgern aus Müschede und Wennigloh.
Die Gesellschaft wurde am 2. Februar 2016 - damals noch unter dem Namen Energiekontor Sauerland GmbH & Co. KG - gegründet. Am 3. Februar 2017 erfolgte dann die Namensänderung aufgrund eines existierenden Markenschutzes des alten Namens, der bis dahin nicht bekannt war.
Inhaltlich hat sich seit Gründung der Gesellschaft nichts geändert weitere Info dazu hier.
Die Klägerin hatte sich konkret gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Hochsauerlandkreises zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergie-Anlage (WEA) mit einer Gesamthöhe von 200 Metern „im Außenbereich der Stadt Arnsberg - nördlich des Ortsteils Wennigloh“ gewandt, Die geplante WEA soll circa 870 Meter von ihrem Wohnhaus entfernt errichtet werden. Sie sieht sich „durch die vor allem optischen, akustischen und umweltrechtlichen Auswirkungen der Anlage und mögliche Brand- und Havarie-Folgen unzumutbar beeinträchtigt“, heißt es in der Klageschrift. Die geplante „Windmühle“ ist nach Informationen dieser Zeitung eine von vier WEA, welche der in Sundern ansässige Investor „Windkraft-Wicheln-Wennigloh GmbH & Co. KG“ zwischen den Dörfern Müschede und Wennigloh bauen möchte.
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Hubertus Vollmer-Lentmann hatte erst kürzlich auf Nachfrage der Redaktion den aktuellen Stand erläutert und vorausgeblickt: Im Juni 2023 habe die Untere Immissionsschutzbehörde des HSK die ersten zwei Anträge positiv beschieden, so der Geschäftsführer der „VL Erneuerbare Energien Verwaltungs-GmbH“, die das Bürgerwind-Projekt steuert. Im August 2023 folgten die beiden weiteren positiven Bescheide. Eine erneute Offenlegung der Unterlagen war vorausgegangen.
„Nachbarschützende Klage“
Drei der geplanten WEA sind rechtlich sicher - die Anlage 3 (nahe Wennigloh vorgesehen) sei noch ein Fall für die Verwaltungsrichter, so Martin Reuther vor einigen Wochen dazu. „Eine Privatperson hat beim Oberverwaltungsgericht Münster nachbarschützende Klage eingereicht“, so der Kreissprecher damals weiter. Der Termin stand seinerzeit noch nicht fest, nun ist er da. „Wir sind sehr optimistisch, in dieser Sache Recht zu bekommen“, so Vollmer-Lentmann im Februar. Nun dauert es nicht mehr lange, und der Projektierer weiß, ob seine Einschätzung der Realität entspricht.