Sundern. Die Firma Helma, Besitzer des Ferienpark-Grundstücks in Amecke, ist insolvent. Teile des Grundstücks wurden vorher verkauft. Die Infos.

Die unendliche Geschichte um die Entwicklung eines Ferienparkes in Amecke wird um ein neues Kapitel verlängert. Der Aufsichtsrat des Investors und Grundstückseigentümers Helma Eigenheimbau AG stellte am Montag beim Insolvenzgericht im niedersächsischen Gifhorn einen Antrag auf Insolvenz. Seit Monaten war bekannt, dass das Unternehmen in Schwierigkeiten geraten war und einen Sanierungsprozess angestoßen hatte.

Jetzt ist klar: Vier Tage nach der Muttergesellschaft Helma Eigenheimbau AG haben die Geschäftsführungen zweier Tochtergesellschaften beim zuständigen Amtsgericht in Gifhorn ebenfalls Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Gericht hat den Anträgen der Helma Wohnungsbau GmbH und der Helma Ferienimmobilien GmbH - ihr gehört das Ferienpark-Areal - entsprochen. Das teilt das Unternehmen nun mit. Die Helma Ferienimmobilien GmbH beschäftigt rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das Unternehmen entwickelt und baut Ferienanlagen. Die Appartements und Häuser werden in der Regel an Privatpersonen verkauft.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Manuel Sack ist mit seinem Team vor Ort in Lehrte (Niedersachsen), um sich parallel zur Muttergesellschaft einen Überblick über die beiden Tochtergesellschaften zu verschaffen Der Geschäftsbetrieb läuft vorerst weiter. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat bereits eine Prüfung der einzelnen Bauprojekte veranlasst und wird zusammen mit seinem Team auf die Käufer zugehen, sobald er sich einen Überblick verschaffen konnte. Das vorgesehene Areal des Ferienparks würde im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in die Insolvenzmasse eingehen. Über einen kleinen Teil seiner Flächen in Amecke - so ist zu hören - sei von Helma bereits eine Verkaufsvereinbarung mit einem lokalen Investor getroffen worden.

Teil der Fläche verkauft

Dabei handelt es sich um den Parkplatz unterhalb des ehemaligen Freibads und die Fläche des einstigen „Hotel Wildpark“. Wie die Stadt Sundern auf Nachfrage bestätigt, liegt ein Kaufvertrag (Parkplatz/Areal Wildpark) vor. Hierüber wird der Haupt- und Finanzausschuss am 11. März beraten. Theoretisch könnte hier die Stadt Sundern noch die Option eines Vorkaufrechtes ziehen, jedoch ist davon auszugehen, dass Stadt und Politik ein Interesse an einer zügigen Entwicklung dieser derzeit nicht gerade schmückenden Flächen durch einen ihnen bekannten Investor haben.

Genau wegen dieser Unsicherheit möchte sich der potenzielle Investor noch nicht öffentlich zu den Plänen äußern - sondern die politische Entscheidung abwarten. Die Entwicklung bei Helma habe er beobachtet, sagte er auf Nachfrage unserer Redaktion. Die Insolvenz habe ihn nicht überrascht.

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Die Helma hatte mit dem Ferienpark in Amecke Pläne verfolgt, die aufgrund ihrer Größenordnung auf Widerstand im Dorf gestoßen waren. Kaum ein Thema war in der Stadt so umstritten und schwierig wie die Entwicklung des Ferienparks. Die Helma war dabei ein nie einfacher Verhandlungspartner für die Stadt Sundern und die Politik - selbst vor Gericht fanden sich beide Seiten wieder. Im vergangenen Jahr setzten Politik und Verwaltung dann die Eckpfeiler für eine konkrete Bauplanung für das Areal - in einem gegenüber den ursprünglichen Helma-Plänen deutlich abgespeckten Umfang.

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Mit Bekanntwerden des Helma-Insolvenzantrags wurden in sozialen Medien in Sundern direkt Sorgen zum Ausdruck gebracht, dass diese Leitlinien nun bei einem künftigen Besitzerwechsel nicht mehr gelten würden. Aus Kreisen der Politik war am Dienstag auf Nachfrage zu hören, dass diese Befürchtungen nicht geteilt werden. Der nun entwickelte Bebauungsplan - in enger Absprache zwischen Politik, Verwaltung und Bürgern - müsse vom Rat verabschiedet werden und würde dann auch für künftige Investoren gelten. „Die Planinhalte wurden im Arbeitskreis festgelegt“, teilt Stadtsprecherin Alicia Sommer von der Stadt Sundern auf Nachfrage mit. Das Planverfahren sei durchgeführt worden - mit einer Reduzierung der möglichen Anzahl der Ferienhäuser. „Insofern verändert sich das Vorgehen und die Ziele der Stadt Sundern nicht“, so Alicia Sommer.

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Vor einem Jahr hatte die Stadt, nachdem sie 2020 einen bestehenden Bebauungsplan aufgehoben hatte, eine neue Variante vorgestellt. Anstatt der 350 von der Helma Ferienimmobilien Gmbh (Tochter der Helma Eigenbau AG) geplanten Häuser wurde eine Planung für maximal 59 Häuser vorgestellt. Der Ferienpark sollte naturnaher und auch besser eingepasst in den dörflichen Rahmen sein.

Sanfter Tourismus als Ziel

Orientieren sollte sich dieser Prozess an Kriterien, die unter dem Schlagbegriff des „sanften Tourismus“ zusammengefasst werden können: umweltschonende Bauweise, Einbeziehung der Natur in das Bauprojekt, Berücksichtigung der kulturellen Gegebenheiten vor Ort. Der Plan sollte nachhaltiger und konsensfähiger werden. Für den Investor bedeutet dies de facto einen Wertverlust des Areals, das nun nicht mehr so renditeträchtig zu vermarkten wäre wie sich die Helma das gewünscht hatte. Die Helma hatte das Gelände 2019 von einer Gesellschaft aus dem Benelux-Raum erworben.

Dass die Sunderner Bebauungsplanung direkt etwas mit dem Helma-Insolvenzantrag zu tun hat, ist aber höchst unwahrscheinlich. Nach eigenen Angaben seien seit der Gründung des Unternehmens im Jahr 1980 „weit über 10.000 attraktive Wohn- und Ferienimmobilien an zufriedene Kunden übergeben“ worden. Jährlich würden rund 1000 weitere hinzukommen. Die Helma betreibt neben vielen anderen Standorten auch einen großen Ferienpark in Winterberg.

Ende des Jahres 2023 zeichnete sich laut einer in der „Wirtschaftswoche“ zitierten Mitteilung des Unternehmens vom 18. Dezember 2023 zunächst eine Lösung für Helma außerhalb der Insolvenz ab. Es sei „nunmehr eine finale Einigung über die Sanierungsvereinbarung erzielt worden“, hieß es damals in einer ad-hoc-Mitteilung. Nun scheint der Sanierungsplan nicht aufgegangen zu sein. In Sundern muss nun der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens abgewartet werden. Theoretisch könnte die Stadt Sundern - sollte es zu einer Veräußerung kommen - auch hier noch ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen.