Sundern/Münster. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Normenkontrollklage der Helma abgelehnt. Der Ferienpark Amecke wird damit zunächst nicht gebaut.

Die Einschätzung von Sunderns Städteplaner Lars Ohlig im jüngsten Hauptausschuss hat nicht getrogen: Das OVG in Münster hat den Normenkontrollantrag der Helma Ferienimmobilien GmbH aus Berlin gegen die Stadt abgelehnt. Nun hätte die Helma noch die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu klagen.

Die Entscheidung wurde gestern – vor allem in Amecke – freudig aufgenommen. Hans Klein von der „WiSu“ wies daraufhin, dass beständige Arbeit, mit den besten Anwälten, notwendig gewesen sei: „Wir haben immer wieder darauf hinweisen müssen, dass diese Überdimensionierung mit 330 Häusern nicht richtig ist“, erinnert er auch an die erste und bisher einzige Demonstration in Amecke. Im März 2020 hatten die Amecker so ihren Willen gegen die Pläne der neuen Besitzer aus Berlin kundgetan.

Helma kann keine Fakten schaffen

Die Stadt Sundern sieht in einer er­sten Stellungnahme, dass nun „keine Fakten geschaffen werden können, die weitere Planungen behindern“. Bürgermeister Klaus-Rainer Willeke erklärt: „Das Urteil eröffnet uns neuen Handlungsspielraum. Über das Was müssen wir im Rat sprechen.“ Eine genaue Analyse des Urteils stehe noch aus, aber man wolle mit den Anwälten besprechen, welche Optionen sich nun ergeben: „Bis jetzt haben wir ja nicht gewusst, wo wir stehen.“

Gerne hätte Willeke auch den nächsten juristischen Termin mit der Helma schon in der kommenden Woche gehabt. Am Dienstag sollte es am Landgericht um die Rückauflassung im Grundbuch gehen. Dabei stehen Flächen am ehemaligen Tennisplatz im Fokus. Doch das Landgericht hat den Termin in den August verschoben.

Erfreut zeigt sich auch Ameckes Ortsvorsteherin Monika Krick: „Wir müssen jetzt aber auch im Blick haben, dass allein der Airlebnisweg nicht reicht als Freizeitangebot. Das sollten alle Fraktionen im Rat berücksichtigen.“ Dem schließt sich Ratsmitglied Friedrich Becker (CDU) an: „Wir haben jetzt die Möglichkeit, selbst zu planen.“ Er ist erfreut, dass man mit dem Urteil im Rücken der Helma selbstbewusst gegenüber treten könne und die Schrecken eines hohen Regresses vom Tisch seien.

CDU-Fraktionschef Stefan Lange sagt: „Das Urteil des OVG ist ein wichtiger Schritt hin zu einer für Amecke verträglichen Entwicklung der Tourismusregion Sorpesee. Wir als Stadt haben das Ruder wieder in der Hand – dank guter Vorarbeit der Verwaltung und klarer Beschlüsse des Stadtrates. Ein guter Tag für Sundern!“

An sanften Tourismus denken

Auch SPD-Vorsitzender Michael Stechele sieht „eine gute Entwicklung für Sundern“. Jetzt komme es darauf an, das Konzept Ferienpark grundlegend zu überarbeiten: „Ein Ferienpark in der ursprünglich angedachten Größe überfordert Menschen und Natur. Ziel der eingeleiteten Planänderungen ist es, die Anzahl der vom Investor vorgesehenen Zahl von 350 Häuser deutlich zu reduzieren. Das Urteil bestätigt den Gestaltungsspielraum. Diese Anzahl widerspricht unserer Vorstellung von sanftem Tourismus und ist deshalb völlig inakzeptabel. Die SPD setzt sich dafür ein, das Tourismuskonzept für das gesamte Stadtgebiet, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der möglichen Folgen der Coronakrise, zu überarbeiten und weiterzuentwickeln“, stellt Stechele für Sunderns Sozialdemokraten fest.

Urteil am 25. Januar gefällt

Das Urteil vom 25. Januar stärkt die Position der Stadt Sundern, die Richter sehen keine formellen Fehler. Sie erkannten aber, dass es schon lange in Amecke die Meinung gab, dass 220 Häuser im Bebauungsplan zu viel sind. Ganz wichtig für die Stadt Sundern: „Die Beschränkung der Baurechte für den Ferienpark Amecke bleibt damit weiterhin bestehen“, heißt es in der Stellungnahme. Das bedeutet, die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 26 „Ferienhausanlage Amecke“, beschlossen am 9. April 2020, war rechtens. Mit dieser Neuaufstellung soll die Zahl der Ferienhäuser deutlich reduziert und planungsrechtlich abgesichert werden.

Keine Fehler

An diesem Tag hatte der Rat auch eine Veränderungssperre für den in Neuaufstellung befindlichen Bebauungsplan beschlossen. „Durch diese Veränderungssperre kann die Stadt Sundern verhindern, dass im Ferienpark Amecke Fakten geschaffen werden, die die Durchführung der Neuplanung erschweren. Baurechte werden durch die Veränderungssperre vorübergehend ausgesetzt“, heißt es weiter.

Die Helma hatte im Juli 2020 beim OVG den Antrag auf Normen­kontrolle der Veränderungssperre gestellt. Im Urteil heißt es, die Veränderungssperre sei in formeller Hinsicht rechtmäßig und weise keine materiellen Fehler auf.

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