Hochsauerlandkreis/Arnsberg. Kreistagsfraktionen Freie Wähler/Linke und Sauerländer Bürgerliste handeln gemeinsam. Erste Formalien geklärt - so geht es jetzt weiter

  • Reinhard Loos (Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste SBL) und Dietmar Schwalm (Kreistagsfraktion Freie Wähler/Die Linke) haben den ersten offiziellen Schritt für ein Bürgerbegehren getan und Landrat Dr. Karl Schneider offiziell nach den konkreten Kosten für den Bewerbungs-Antrag bei der Landesregierung gefragt.
  • Außerdem wurden die benötigten drei Vertretungsberechtigten benannt.
  • „Nach der Rückmeldung würden wir mit den erforderlichen 25 Erst-Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger den zweiten Schritt des Antrags vornehmen“, erklärt Dietmar Schwalm das weitere Vorgehen.

Was zuvor geschehen ist

Im Kreistag von CDU und FDP „abgebügelt“ - über das Hintertürchen „Bürgerbegehren“ doch noch zu forcieren? Die Bemühungen, einen Nationalpark im Arnsberger Wald zu schaffen, gehen weiter - kommen dieses Mal aus Reihen der Politik. Die Verwaltung des Hochsauerlandkreises erläutert in einer Mail an die Kreistagsfraktion Freie Wähler/Die Linke, wie ein solches Bürgerbegehren abläuft. Wie berichtet, hatte Fraktionschef Dietmar Schwalm (Die Linke) den Landrat diesbezüglich angeschrieben. Die Antwort liegt der Redaktion vor - das steht drin:

Zur „Ausgangslage“: Am 8. Dezember 2023 hat der Kreistag des Hochsauerlandkreises mehrheitlich beschlossen, nicht am Aufruf der Landesregierung NRW zur Nationalpark-Bewerbung teilzunehmen. Die Frist für ein Bürgerbegehren, diesen Kreistagsbeschluss aufzuheben - oder eine andere Sachentscheidung zu treffen - finde sich in der Kreisordnung (KrO) NRW, teilt die Kreisverwaltung mit. Im konkreten Fall beträgt die Frist drei Monate nach dem Sitzungstag, da der o.g. Beschluss keiner Bekanntmachung bedarf.

Konkrete Fragestellung: „Soll der HSK sich bewerben?“

Zu beachten sei allerdings, so die HSK-Fachleute, dass eine reine Aufhebung des Kreistagsbeschlusses (mögliche Fragestellung: „Soll der Kreistagsbeschluss vom 8. Dezember 2023 zur Nicht-Teilnahme an der Nationalpark-Bewerbung aufgehoben werden?“) keinerlei gestaltende Folgen hätte, es würde lediglich der Rechtsstand vor dem 8. Dezember wiederhergestellt. Zielführender wäre die von FWG/Linke selbst angeregte Alternative mit einer konkreten Fragestellung „in der Sache“. Hierbei allerdings sei zu beachten, dass diese Fragestellung möglichst konkret und auch „umsetzbar“ formuliert wird (Beispiel: statt der Meinungs­äußerung „Sind Sie dafür, dass der Hochsauerlandkreis sich ... bewirbt?“ besser „Soll der Hoch­sauerlandkreis sich ... bewerben?“).

Zum „allgemeinen Ablauf“ wird in der vom Landrat unterzeichneten Antwort ausgeführt: Sollte ein Bürgerbegehren beabsichtigt sein, wäre dieses zunächst beim Hoch­sauerlandkreis offiziell anzumelden. Zu den Formalitäten wird erneut auf die KrO NRW verwiesen, darin finden sich Hinweise zu Formalien: u.a. Textform, konkrete Frage, Begründung sowie Benennung von bis zu drei Vertretungsberechtigten.

Nach Rückmeldung würden wir mit den erforderlichen 25 Erst-Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger den zweiten Schritt des Antrags vornehmen.
Dietmar Schwalm

Nach Anmeldung des Bürgerbegehrens würde den Vertretungsberechtigten von der Kreisverwal­tung eine Kostenschätzung für die Umsetzung der verlangten Maßnahme mitgeteilt. Nach Erhalt dieser Schätzung könnten die Initiatoren mit der Unterschrif­tensammlung beginnen - vorgeschriebene Muster dafür existieren nicht, entsprechende Formulare sind eigenständig zu entwickeln. „Es wird jedoch eine Abstimmung mit der Verwaltung angeregt, damit die erforderlichen Mindestangaben zur Prü­fung der Unterschriftsberechtigung enthalten sind“, merkt der Kreis an - und ergänzt: Ein Bürgerbegehren müsse im Hochsauerlandkreis von mindestens vier Prozent der Einwohner der kreisangehörigen Kommunen unterzeichnet sein. Nach Abschluss der Unter­schriftensammlung (und entsprechender Prüfung durch die Verwaltung) entscheide der Kreistag über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Einem zulässigen Bürger­begehren könne der Kreistag dann „entsprechen“ (abhängig von der Fragestellung also eine Be­werbung zum Nationalpark abgeben) oder aber „nicht entsprechen“. Letzteres hätte dann die Durchführung eines Bürgerentscheides zur Folge.

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Zu den von der Fraktion angefragten Kosten für die Initiatoren eines Bürgerbegehrens könne lediglich mitgeteilt werden, dass keinerlei Verwaltungsgebühren o.ä. erhoben werden. „Aussagen zu Kos­ten für Erstellung von Unterschriftenformularen, Unterschriftensammlung, Werbekosten, etc. sind mir nicht möglich,“ so der Landrat.

Jetzt liegt der Ball also im Feld der Kreistagsfraktion FWG/Linke - und sie hat ihn angenommen. Die SBL ist im Boot - holen beide Fraktionen sich auch noch Unterstützung aus Reihen der Nationalpark-Befürworter des kreisübergreifenden Bündnisses aus Naturschutzvereinen und Sauerländischem Gebirgsverein (SGV)? Und was passiert im Nachbarkreis Soest (nur eine Bewerbung beider Kreise mache Sinn, wie immer wieder betont wird)?

Was meinen Sie: „Wollen Sie einen Nationalpark im Arnsberger Wald?“ Stimmen Sie hier ab.