Sundern/Arnsberg. Im Raserprozess hat das Gericht das Strafmaß gegen einen mitangeklagten Soester erhöht. Besonders dürfte ihn der Verlust seines Autos schmerzen.

Das „Nachsitzen“ im sogenannten „Raserprozess“ am Arnsberger Landgericht ist am späten Mittwochnachmittag mit einem Urteil beendet worden:

Ein mitangeklagter Porschefahrer wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt. Damit ging die Kammer über das ursprünglich verhängte Strafmaß hinaus: Der Soester war in der Vergangenheit mit neun Monaten auf Bewährung bestraft worden – wegen Teilnahme an einem verbotenen Autorennen. Dagegen waren er und sein Anwalt in Revision gegangen – Ergebnis: Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen den Soester auf. „Deswegen musste nun erneut verhandelt werden“, so Richter Dr. Alexander Brüggemeier, Pressesprecher des Landgerichts.

Mit einem geringeren Strafmaß kam der Soester allerdings nicht davon – und noch viel mehr als die Bewährungsstrafe dürfte ihn der Verlust seines Autos schmerzen:

Porsche eingezogen

„Der Porsche wurde eingezogen“, erklärt Dr. Brüggemeier. Somit sei das Fahrzeug für seinen Besitzer unwiederbringlich verloren.

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Die Aussetzung der Strafe – wegen fahrlässiger Tötung in einem und fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen – zur Bewährung begründet das Gericht u.a. damit, dass der Angeklagte bislang straffrei ist und ihm nicht nachzuweisen war, dass er im Zuge des Unfallgeschehens mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.

Der Unfall – ein Frontalzusammenstoß auf der Bundesstraße 229 zwischen Balve-Beckum und dem Sunderner Ortsteil Hövel – hatte am 1. August 2018 ein Todesopfer und vier Schwerverletzte gefordert. Als Unfallverursacher identifiziert wurde ein Mann aus Hemer, der zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt wurde. Er hatte ebenfalls Revision gegen seine Strafe eingelegt, war damit jedoch gescheitert.

Das Urteil gegen den Soester ist noch nicht rechtskräftig.