Arnsberg/Sundern. Nach Revision beim BGH wird erneut über Strafmaß für beteiligten Porschefahrer im Zusammenhang mit tödlicher Raserei in Sundern entschieden.
Die juristische Aufarbeitung eines tödlichen Frontalzusammenstoßes auf der Bundesstraße 229 zwischen Balve-Beckum und dem Sunderner Ortsteil Hövel am 1. August 2018 geht am Donnerstag vor dem Landgericht in ein juristisches Nachspiel. Der Bundesgerichtshof hatte sich mit einer Revision beschäftigt, bestätigte das Urteil gegen den Hauptverantwortlichen und hob das Urteil gegen einen ebenfalls an dem „illegalen Autorennen“ beteiligten Porsche-Fahrer aus Soest auf, so dass für diesen nun ein Strafmaß gefunden werden muss. Ihm droht nun eine höhere Strafe. Bei dem Unfall zweier Autos war eine 70-jährige Frau getötet worden. Vier weitere Insassen mussten mit schweren Verletzungen in umliegende Kliniken geflogen werden. Im Januar 2020 hatte das Landgericht Arnsberg nach vielen Prozessmonaten bereits ein Urteil gesprochen: Damals war der als Unfallverursacher identifizierte Mann aus Hemer wegen fahrlässiger Tötung, vierfacher fahrlässiger Körperverletzung und der Teilnahme an einem verbotenen Autorennen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Hiergegen wurde Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt – das aber ohne Erfolg.
Das berichteten Zeugen damals>>>
Ein mitangeklagter Porschefahrer aus Soest legte Revision gegen eine Haftstrafe von neun Monaten auf Bewährung wegen Teilnahme an einem verbotenen Autorennen ein. Der BGH würdigte aber nur die Revision des Staatsanwaltes und hob das Urteil gegen den Soester auf. „Deswegen wird nun erneut verhandelt“, sagt Pressesprecher Dr. Alexander Brüggemeier vom Landgericht Arnsberg. Das Verfahren wurde an eine andere Kammer des Gerichts verwiesen.
„Es wird vor allem um ein neues Strafmaß gehen“, so Dr. Alexander Brüggemeier. Der Prozess beginnt am Donnerstag, 15. Dezember, um 8.30 Uhr. Das Urteil wird spätestens am Mittwoch, 21. Dezember, verkündet. „Es ist aber auch möglich, dass nach dem ersten Verhandlungstag schon ein Urteil gesprochen wird“, so der Landgerichts-Sprecher. Voraussichtlich, so sagt er, müssten keine Zeugen mehr gehört werden. In der neuerlichen Verhandlung geht es nicht mehr um die Frage, ob sich der Porschefahrer aus Soest am illegalen Autorennen beteiligt habe. Das BGH habe die Schuldfrage bestätigt. Demnach habe auch der Soester fahrlässig gehandelt und den Tod des Unfallopfers verursacht. Mehr noch: Das BGH erweiterte den Schuldspruch. Zwar sei der Porsche-Fahrer nicht mit dem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert. Da er sich aber an dem verbotenen Autorennen mit dem verurteilten Unfallverursacher beteiligt habe, habe auch er sich der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung in vier Fällen schuldig gemacht. Mit seiner Beteiligung am Autorennen sei er mitverantwortlich für den Tod.