Arnsberg. Bis zum 15. März müssen Pflegekräfte im HSK ihren Impfstatus nachweisen. Ein Blick auf die Lage in den Einrichtungen vor Ort in Arnsberg.

Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten müssen voraussichtlich bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen.

Am Klinikum Hochsauerland sorgt diese „Impfpflicht für die Pflegeberufe“ offenbar für keine große Unruhe: „Fast alle Beschäftigten sind inzwischen geimpft oder befinden sich im Impfprozess, so das Ergebnis einer aktuellen Impfstatuserhebung“, erklärt Pressesprecher Richard Bornkeßel.

Bei einer zweistelligen Beschäftigtenzahl sei nach jetzigem Kenntnisstand die Bereitschaft zur Impfung noch offen oder aus medizinischen Gründen nicht angezeigt. „Das Klinikum Hochsauerland hält die Impf- und Informationsangebote für die Beschäftigten aufrecht und wirbt bei allen Beschäftigten aktiv dafür, sich impfen zu lassen“, betont der Pressesprecher.

Impfpflicht am Klinikum Hochsauerland: „Konsequenzen nicht absehbar“

Für die genannte möglicherweise bis zu „zweistellige Beschäftigtenzahl“, die ihren Geimpften- oder Genesenenstatus bzw. das notwendige Attest über eine Ausnahme von der Impfpflicht bis zum Stichtag nicht nachgewiesen haben, könnte dies Konsequenzen nach sich ziehen.

In einem Schreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter warb das Klinikum noch einmal für das Impfen und erinnerte an die bevorstehende Impfpflicht für Pflegeberufe und auch die möglichen Folgen, die sich daraus für die Arbeitsverhältnisse ergeben könnten. „Ob und wenn ja welche Konsequenzen daraus abzuleiten sind, ist derzeit allerdings nicht eindeutig absehbar.“, sagt Richard Bornkeßel.

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Betroffen von der Impfpflicht in Pflegeberufen wird nicht das Klinikum allein, sondern alle Träger von Pflegeeinrichtungen sein: Thorsten Vlatten aus Neheim ist zum einen Geschäftsführer vom Gesundheits- und Seniorenzentrum „Bremers Park“ und dem Pflegedienst Pro Vita, zum anderen aber auch Vorstandsmitglied der NRW-Landesgruppe des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) mit mehr als 10.000 Mitgliedseinrichtungen und mehr als 300.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

In dieser Rolle bezieht er Stellung: „Hier wird wieder eine Berufsgruppe ausgeguckt, die ohnehin im Rahmen der Pandemie schier Unmenschliches an Belastungen hat ertragen und erdulden müssen“, sagt er, „politisch hätte es vor dem Hintergrund der durch Experten seit Wochen prophezeiten Auswirkungen einer bundesweit einheitlichen Regelung aller gehört“. In der Impfpflicht hätten auch andere Berufsgruppen aufgeführt werden können, die ebenfalls im Fokus der Pandemie stünden.

Thorsten Vlatten von Pro Vita in Arnsberg sorgt sich um Engpässe

Er macht sich Sorgen, dass es durch die Impfpflicht im Pflegebereich zu personellen Engpässen kommen könnte. „Es ist sicherlich zu befürchten, dass gerade im Bereich der vielen Pflegehelferinnen und -helfer oder Assistentinnen und Assistenten zu arbeitsplatzbeinflussenden, negativen Entscheidungen kommen kann“, fürchtet Thorsten Vlatten, „gerade in den Großstädten und Ballungsbereichen gibt es sicherlich berechtigte Sorgen in dieser Richtung“.

Das sind die Regeln

Der Bundestag hat am 10. Dezember 2021 den Gesetzentwurf von SPD, Grüne und FDP zur Impfpflicht für pflegendes und medizinisches Personal ab dem 15. März beschlossen. In zweiter Lesung hatten die Koalitionsfraktionen und die Unionsfraktion für den Gesetzentwurf gestimmt, die AfD dagegen, die Linksfraktion enthielt sich.

Beschäftigte betroffener Einrichtungen müssen bis zum 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen.

Arbeitgeber müssen das zuständige Gesundheitsamt informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden. Das Gesundheitsamt kann die Beschäftigung in den Einrichtungen oder den Zutritt dazu untersagen.

Ab dem 16. März 2022 ist ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Aufnahme der Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen mehr möglich.

Die Nachweispflichten gelten ab dem Stichtag Mitte März beispielsweise in folgenden Einrichtungen: Krankenhäusern, Vorsorge- oder Rehabilitations- und Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Arztpraxen, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, Rettungsdienste, voll- und teilstationären Pflegeheimen für ältere, behinderte oder pflegebedürftiger Menschen und ambulante Pflegediensten.

Er hofft, dass der ländliche Raum da weniger stark betroffen sei. In seinen Häusern setzt er auf eine hohe Impfquote, die in allen Bereichen schon im Dezember bei weit mehr als 90 Prozent lag. „Wir haben eine erfreulich hohe Impfbereitschaft unter den rund 400 Mitarbeitenden unseres Pflegeverbundes „Gesundheitszentrum Bremers Park und Provita“, sagt er. Es gehe darum, nun weiter alle Mitarbeitende auf dem Weg zum Impfschutz mitzunehmen.

Beim Caritasverband Arnsberg-Sundern darf die Belastung nicht steigen

„Eine Impfpflicht für das Pflegepersonal nimmt die aktuelle Problematik nur begrenzt in den Blick. Es arbeitet nicht nur Pflegepersonal in den Einrichtungen. Wir bekommen in der Einrichtung auch zahlreiche Besuche von Externen wie Therapeuten oder normalen Besuchern“, sagt Holger Hirsch-Mahnke vom Caritasverband Arnsberg-Sundern, „die Fokussierung nur auf das Pflegepersonal hat in der Pflege deswegen manche Kolleginnen und Kollegen irritiert, weil es gerade bei uns in der Pflege eine hohe Impfbereitschaft im Vergleich zu anderen Teilen in der Gesellschaft gibt“. Die nicht geimpften Kontaktpersonen, die in Einrichtungen kommen oder auch ins Krankenhaus gebracht werden, würden gleichzeitig auch die Pflegekräfte gefährden.

Der Caritasverband verwies aber schon kürzlich darauf, dass auch wegen Vorerkrankungen oder Autoimmunerkrankung eine Impfung bei manchen Mitarbeitenden leider nicht möglich sei. In diesen Fällen seien jedoch erhöhte Sicherheitsmaßnahmen nötig und einzuhalten. „Da wir eine hohe Bereitschaft zur Impfung haben, gehen wir davon aus, dass es wegen der Impfpflicht keine Fluktuation gibt. Das könnte in anderen Landkreisen der Bundesrepublik anders sein“, so Holger Hirsch-Mahnke, „größere Sorge hätten wir aber dadurch, wenn die Belastungssituation weiter bleibt oder sogar noch ansteigt“.