Meschede. Was passiert mit den nicht-geimpften Mitarbeitern im Klinikum Hochsauerland am 16. März? Und wie viele sind betroffen?
Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten müssen voraussichtlich bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen.
Impfpflicht für Pflegeberufe
Am Klinikum Hochsauerland sorgt diese „Impfpflicht für die Pflegeberufe“ offenbar für keine große Unruhe: „Fast alle Beschäftigten sind inzwischen geimpft oder befinden sich im Impfprozess, so das Ergebnis einer aktuellen Impfstatuserhebung“, erklärt Pressesprecher Richard Bornkeßel. Bei einer zweistelligen Beschäftigtenzahl sei nach jetzigem Kenntnisstand die Bereitschaft zur Impfung noch offen oder aus medizinischen Gründen nicht angezeigt. „Das Klinikum Hochsauerland hält die Impf- und Informationsangebote für die Beschäftigten aufrecht und wirbt bei allen Beschäftigten aktiv dafür, sich impfen zu lassen“, betont der Pressesprecher.
Für die genannte möglicherweise bis zu „zweistellige Beschäftigtenzahl“, die ihren Geimpften- oder Genesenenstatus bzw. das notwendige Attest über eine Ausnahme von der Impfpflicht bis zum Stichtag nicht nachgewiesen haben, könnte dies Konsequenzen nach sich ziehen. Bornkeßel: „Ob und wenn ja welche Konsequenzen daraus abzuleiten sind, ist derzeit allerdings nicht eindeutig absehbar.“