Arnsberg/Sundern.. Die Corona-Notbremse im HSK ist gelockert - ab heute gelten die NRW-Coronaregeln. Hier in Kürze, was jetzt zu beachten ist.

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert im Hochsauerlandkreis lag am Mittwoch am fünften Werktag in Folge unter der 100er-Marke. So wurde die vom Bund auferlegte Corona-Notbremse am Freitag um 0 Uhr gelockert. Jetzt gilt die aktuelle NRW-Corona-Schutzverordnung - vieles wird mit negativen Testergebnissen möglich sein. Hier ein Überblick darüber, was das in welchen Bereichen bedeutet.

Ausgangsbeschränkungen

Die Ausgangsbeschränkungen im HSK entfallen bei einem Inzidenzwert unter 100 ab Freitag.

Gastronomie

Außengastronomie darf öffnen, wenn die Gäste und Mitarbeiter negative Testergebnisse vorweisen können. Aber nicht alle Biergärten öffnen sofort.

Kontakte

Zusammenkommen dürfen wieder zwei Hausstände mit insgesamt nicht mehr als fünf Personen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit - ebenso wenig nachweislich vollständig Geimpfte und Genesene.

Kultur

Konzerte im Freien sind mit bis 500 Zuschauern möglich, wenn diese alle einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorlegen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ebenso sind mit negativem Schnelltest und Terminbuchung Besuche in Museen und Ausstellungen möglich.

Sport

Vereinssport und Sport in Gruppen ist im Freien auf Sportanlagen mit bis 20 Personen bei kontaktfreien Sportarten möglich. Das gilt allerdings nicht im öffentlichen Raum (zum Beispiel Joggen oder Radfahren). Bei Kontaktsportarten im Freien in Gruppen gelten die üblichen Kontaktregeln. Hier alles im Detail.

Freizeit

Minigolfanlagen, Kletterparks oder ähnliche Einrichtungen dürfen öffnen - ebenso Schwimmbäder zum reinen Schwimmen (ohne Liegewiesen). Negative Schnelltestergebnisse müssen vorgelegt werden.

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Einzelhandel

Alle Läden, die nicht der Grundversorgung dienen, können öffnen, wenn die Kunden negative Testergebnisse vorlegen und die Personenmaximalgrenzen eingehalten werden. Termine müssen nicht vereinbart werden.

Beherbergung

Campingplätze, Ferienwohnungen, Pensionen und Hotels sind möglich. Gäste müssen negative Testergebnisse vorlegen. In Hotels sind Kapazitätsgrenzen einzuhalten.

Bordelle

Bordelle und Prostituierte dürfen nicht besucht werden.

Feste

Festveranstaltungen sind mindestens noch bis zum 30. Juni 2021 untersagt.

Versammlungen

Versammlungen von Vereinen dürfen weiterhin nicht stattfinden.

Schulen/Kita

Die Schulen arbeiten weiter im Wechselunterricht, die Kindergärten im eingeschränkten Regelbetrieb mit reduzierter Stundenzahl. Ab 31. Mai sollen die Schulen bei weiter stabilen Fallzahlen zurück in den Regelunterricht.