Arnsberg. Beschaffungskriminalität beschäftigt das Landgericht Arnsberg: Die Gutachter glauben, dass bei der Arnsberger Raubüberfallserie im vergangenen Herbst die „Angst vor Entzug“ eine wichtige Triebfeder für die Täter war.

Drogen, Drogen, immer wieder Drogen. Die wegen ihrer vermeintlichen Beteiligung an einer Arnsberger Raubüberfallserie im Herbst 2014 vor dem Landgericht angeklagten Arnsberger L. und W. handelten unter dem großen Druck einer „Angst vor dem Entzug“. So zumindest lautet das Fazit der psychiatrischen Untersuchungen der beiden Angeklagten durch die Gutachter.

Drei Überfälle auf Arnsberger Tankstelle

Den Arnsbergern werden diverse Überfälle zur Last gelegt – mal gemeinsam, mal alleine und unabhängig voneinander. Am spektakulärsten waren die drei Überfälle auf eine Tankstelle am Holzener Weg, die die beiden Angeklagten in zwei Fällen gemeinsam begangen haben sollen. Einmal soll der Angeklagte W. den Überfall möglicherweise mit einem anderen Mittäter begangen haben.

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Die Gutachter sehen bei allen Vorwürfen einen klaren Fall von Beschaffungskriminalität. „Es gab einen hohen Druck durch Angst vor Entzug“, so Psychiater Dr. Markus Müller-Küppers aus Marsberg vor dem Landgericht. Er hatte den Angeklagten L. zweimal begutachtet. Die Einnahme diverser Rauschmittel habe den in nahezu allen ihm zu Last gelegten Fällen geständigen L. möglicherweise enthemmt. Der Gutachter sieht „psychotische Störungen unter Drogen“ bei L., aber nicht als eigenständiges Krankheitsbild.

Ein ähnliches Bild zeichnete der Gutachter Dr. Patrick Debbelt (Hemer) über den nur in einem Fall (Taxi-Raub) geständigen W.. „Es gibt einen klaren Zusammenhang zwischen den Taten und dem Hang sowie steigendem Bedarf nach Drogen“, urteilt der Gutachter.

Die Angeklagten wussten, was sie tun

Bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit und der Festlegung des Strafmaßes sind stets diverse psychiatrische Parameter durch das Gericht abzufragen: „Keine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit“ attestierten beide Gutachter den Angeklagten. Soll heißen: Sie wussten grundsätzlich, was sie tun. Dr. Markus Müller-Küppers sieht zwar „kurzfristige Entschlussfassungen, aber dennoch tatvorbereitende Handlungen“. Es sei nicht nur impulsiv agiert worden.

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Über eine „seelische Abartigkeit“ – auch das ein juristisch wichtiger Begriff – der Angeklagten treffen die Gutachter für ihre Probanden unterschiedliche Bewertungen. Dr. Müller-Küppers sieht aufgrund einer über 20-jährigen Drogenlaufbahn vom Angeklagten L. bei ihm eine „schwere seelische Abartigkeit aufgrund des langanhaltenden Drogenkonsums“. Für den Angeklagten W. will dessen Gutachter dies so nicht benennen, erkennt in der Biografie des Angeklagten aber sehr wohl eine „Störung des Sozialverhaltens“.

Unterschiedliche Drogen-Karrieren

Die Drogenkarriere des 32-jährigen W. begann erst 2007 während eines Haftaufenthaltes, während der 34-jährige L. schon seit seinem vierzehnten Lebensjahr in Kontakt mit zunehmend härteren Sucht- und Rauschmitteln steht. In beiden Fällen empfehlen die Gutachter einen Therapieansatz im Rahmen eines Maßregelvollzugs.