Menden. .

Juristisch ist der schwere Raubüberfall am 28. Juni 2013 auf eine Spielhalle an der Lendringser Hauptstraße abgeschlossen. Alle vier Täter – Beute: 1800 Euro – sind jetzt verurteilt. Die maskierten Männer waren mit Baseballschläger und Brecheisen zu Werke gegangen, hatten die Spielhallen-Aufsicht zudem festgehalten, fixiert und in extreme Angst versetzt. Die Frau leidet noch heute psychisch erheblich unter den Folgen.

Pause für Staatsanwaltschaft

Vier Täter, vier Urteile:Dreieinhalb Jahre Haft für den Kopf des Quartetts, jeweils zwei Jahre Jugendstrafe für die seinerzeit nochnicht erwachsenen Täter (WP berichtete). Gestern vor dem Schöffengericht dann die schwierig zu bewertende juristische Frage: Wie ist der vierte Mann im Bunde zu bestrafen, der quasi in letzter Sekunde vor der Ausführung des Verbrechens ausstieg und am eigentlichen Raubüberfall schon nicht mehr beteiligt war?

Der seinerzeit 28-Jährige stellte seine Wohnung für die Planung des schweren Raubüberfalls zur Verfügung; er fuhr auch den Wagen Richtung Lendringsen. „Ich habe meinen Kumpels mehrfach gesagt, ,das ist alles eine Sch...-Idee’“, beteuerte der Mann in der Beweisaufnahme. In jenen Sekunden vor dem Überfall habe er daran gedacht, dass er bald Vater werde und welches noch größeres Unglück er sich und andere stürzen werde. „Ich bereue zutiefst, dass ich so weit mitgemacht habe und werde jede Strafe annehmen. Ich habe es verdient, bestraft zu werden.“

Verabredung zu einem Verbrechen

Die drei bereits Verurteilten hatten zuvor in ihren Verhandlungen vor dem Amtsgericht Menden und dem Landgericht Arnsberg geschildert, was sie von ihrem Kumpel im Grunde hielten: „Der hat nicht genug Grips im Hirn für so ein Ding.“

Was selten geschieht im Mendener Verhandlungssaal: Die Staatswaltschaft bat eigens um eine Pause, um diesen Fall noch einmal gründlich zu bewerten. War das Zulassen der Überfall-Ablaufplanungen in der eigenen Wohnung und das Fahren nach Lendringsen bereits eine Mittäterschaft im eigentlichen Sinne? Staatsanwaltschaft, Verteidigung und auch später das Schöffengericht verneinten und machten juristisch eine „Verabredung zu einem Verbrechen“ aus. Das Strafmaß dafür beginnt bei sechs Monaten. Zwei Jahre zur Bewährung hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Urteil: 18 Monate Haftstrafe. Warum die aus Sicht des Gerichts trotz mehrere Vorstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden? Richter Martin Jung in der Urteilsbegründung: „Wir haben ein hohes Maß an Schuldeinsicht und Reue erlebt – und einen Täter, der ganz bewusst und aus eigener Einsicht ausgestiegen ist.“