Winterberg. Insolvenzverfahren der Helma Eigenheimbau AG und Helma Wohnungsbau GmbH ist eröffnet. Der Besitzer des Gebirgsresorts in Winterberg ist pleite

Am 1. Juni 2024 hat das Amtsgericht Gifhorn die Insolvenzverfahren der Helma Eigenheimbau AG und der Helma Wohnungsbau GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Manuel Sack von der bundesweit tätigen Kanzlei Brinkmann & Partner bestellt. Der Helma gehört unter anderem das sogenannte Gebirgsresort in der Winterberger Innenstadt

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Im jetzt eröffneten Verfahren werde der im März gestartete strukturierte, internationale Investorenprozess fortgesetzt, heißt es in einer Pressemitteilung. Dazu erklärt der Sanierungsexperte Manuel Sack: „Es gibt bereits mehrere Interessenten, die qualifizierte Angebote vorgelegt haben. Ich bin zuversichtlich, dass wir im Laufe des Monats Juni Ergebnisse haben werden. Bis dahin werden die Unternehmen in vollem Umfang fortgeführt.“

Das Insolvenzverfahren der ebenfalls zur Gruppe gehörenden HELMA Ferienimmobilien GmbH wird voraussichtlich im Monat Juli eröffnet.