Brilon. Straßen.NRW überprüft und sichert Gedenkstätten an Straßen im Sauerland. Jetzt ist auch klar, welche Stellen rund um Brilon betroffen sind.

Die Ankündigung, dass Unfallkreuze vom Straßenrand entfernt werden müssen, hat eingeschlagen (die WP berichtete). Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat bereits damit angefangen, massive Kreuze und Bildstöcke an Landes- und Bundesstraßen zu entfernen, zu versetzen oder zu sichern. Den Angaben zufolge betrifft das alle Stätten, von denen „eine potenzielle Gefährdung“ für Verkehrsteilnehmer oder Mitarbeiter ausgeht. Ziel von Straßen.NRW ist es, die Verkehrssicherheit entlang der Straßen zu gewährleisten. Dabei sollen Erinnerungen an historische Ereignisse und religiöse Bezüge oder verstorbene Personen angemessen bewahrt werden, heißt es seitens Straßen.NRW. Dennoch werden nun alle Unfallkreuze im Hochsauerlandkreis auf den Prüfstand gestellt.

Gedenkstätten müssen im Zweifelsfall versetzt oder entfernt werden.
Gedenkstätten müssen im Zweifelsfall versetzt oder entfernt werden. © picture-alliance / OKAPIA KG, Germany | Oswald Eckstein

Tragischer Unfall sorgt für Umdenken

„Der Landesbetrieb Straßen.NRW war bislang sehr kulant im Umgang mit den Gedenkstätten an den Bundes- und Landesstraßen sowie -flächen in unserer Zuständigkeit. Diese wurden stillschweigend und wohlwollend geduldet“, hatte Pressesprecher Oscar Faneca Santos bereits erklärt. „Mit dem tragischen Unfall 2021 in Büren-Brenken, setzte jedoch ein Umdenken ein. Das Gedenkkreuz stand zwar außerhalb des Verkehrsraumes, allerdings auf dem Straßengrundstück der L637 im Kreis Paderborn. Das Unglück zeigte deutlich, welche rechtlichen Konsequenzen diese wohlgemeinte Duldung nach sich ziehen kann.“ Der Landesbetrieb müsse sowohl der Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Bürger*innen als auch der Pflicht als Arbeitgeber nachkommen, seine Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen, auch vor etwaigen Anschuldigungen, ihrer Pflicht im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgekommen zu sein. Denn: Für die Verkehrssicherungspflicht entlang und auf den Grundstücksflächen von Landes- und Bundesstraßen in NRW ist im Regelfall Straßen.NRW zuständig.

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17 Gedenkeinrichtungen im HSK müssen weichen

Die Straßen.NRW Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift betreut mit den Kreisen Höxter, Paderborn, Soest und dem Hochsauerlandkreis vier Kreise mit insgesamt 46 Kommunen. Davon sind 34 Kommunen betroffen und haben Gedenkeinrichtungen an ihren Straßen, zwölf Kommunen sind nicht betroffen. Im Hochsauerlandkreis sind es 17 Gedenkeinrichtungen, für die eine einvernehmliche Lösung gefunden werden soll. Im Altkreis Brilon sind es lediglich zwei massive Einbauten, für die noch eine Lösung gefunden werden muss.

In Abstimmung mit den Kommunen und den Verantwortlichen

Die Entfernung einer baulich massiven Gedenkeinrichtung sei grundsätzlich das letzte Mittel und die nicht favorisierte Option des Landesbetriebs, wie Santos versichert. Wenn keine Verantwortlichen auffindbar sind, keine einvernehmliche Versetzung möglich ist oder der Abschluss eines Nutzungsvertrages abgelehnt wird, werden die Unfallkreuze entfernt. „Gemeinsam und in Abstimmung mit den Kommunen, Heimatverbänden und Ortsvorstehern werden die Anlagenverantwortlichen ermittelt“, erklärt Santos. In Zusammenarbeit würden dann Lösungen angestrebt, um die massiven Gedenkstätten angemessen zu erhalten oder zu versetzen.

Holzkreuze in der Regel in Ordnung

Kleine (Unfall-)Kreuze aus Holz, die oft am Straßenrand stehen, um an Unfallopfer zu erinnern, sind anders als große Steinkreuze zu bewerten und fallen nicht unter das Vorgehen des Landesbetriebes. „Denn diese Holzkreuze werden in der Regel nur vorübergehend aufgestellt, weil sie oft aus Holz oder anderem vergänglichen Material sind und nicht so lange halten wie massive Steinkreuze. Deshalb sind sie nicht Gegenstand des Handlungsleitfadens, der für große Gedenkstätten gilt“, beruhigt Santos. Unabhängig vom Handlungsleitfaden müsse im Einzelfall aber sichergestellt werden, dass diese Holzkreuze keine Verkehrsgefährdung darstellen.

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„In unserer Regionalniederlassung haben wir bereits positive Erfahrungen damit gemacht, Gedenkeinrichtungen verkehrssicher zu versetzen. Dies sind exemplarische Beispiele für eine gute und einvernehmliche Zusammenarbeit mit Privaten, Kommunen und Denkmalbehörden vor Ort“, erklärt Santos abschließend. Für die Kosten einer möglichen Versetzung kommt der Landesbetrieb auf.