Hochsauerlandkreis. Die Europawahl rückt näher. Die Zahl der Briefwähler nimmt zu. Was das für Wahlhelfer heißt und welche Auswirkungen der Hackerangriff um HSK hat.
Stundenlang möglicherweise bei schönstem Frühlingswetter an einem Sonntag in einem kleinen Raum verbringen und darauf warten, dass jemand kommt. Das ist das Schicksal von knapp 900 Wahlhelfern und -helferinnen im Altkreis Brilon, die bei der Europawahl am 9. Juni „sitzen müssen“. Allein eine Stadt wie Brilon braucht etwa 220 Wahlhelfer/innen, damit alles reibungslos klappt. In Marsberg und Winterberg sind es je rund 160 in Olsberg 174, in Medebach 120 und in Hallenberg mindestens 48.
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„Die Menge der benötigten Wahlhelfer/innen hängt unmittelbar mit der Menge an eingerichteten Wahllokalen zusammen, wobei jedes Wahllokal mit mindestens sechs Personen besetzt sein muss. Die Mindestgröße ergibt sich aus der Vorgabe, dass stets mindestens drei Mitglieder der Wahlvorstände anwesend sein müssen und bei uns üblicherweise das Wahlgeschäft auf eine Vor- und Nachmittagsschicht aufgeteilt wird“, erklärt Holger Schnorbus, Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters in Hallenberg und in puncto Wahlen ein alter Hase. „Jede Kommune verfügt aber letztlich selbst, mit wie vielen Helfern/Helferinnen sie die Wahlvorstände besetzt. Der gesetzliche Rahmen sieht drei bis neun Personen vor. In Olsberg werden acht pro Urnenwahlbezirk und sechs pro Briefwahlbezirk eingeplant“, erklärt die Sprecherin der Stadt Olsberg, Angelika Beuter-Sielemann auf Nachfrage. In allen Städten gibt es die Schichteinteilung und eine Reserve für kurzfristige Absagen. Eine Schicht dauert in der Regel fünf Stunden, wobei zum Start der Wahl alle Helfer anwesend sind. Wer will, kann daher noch mitmachen und sich beim Wahlamt seiner/ihrer Kommune melden.
Ein Ehrenamt, das man nur aus triftigen Gründen ablehnen kann
Bei einer Wahl zu helfen, ist ein Ehrenamt, das man nur unter triftigen Gründen ablehnen kann. „Etwa jede vierte bis fünfte Berufung zum Wahlvorstand wird abgelehnt. Die meisten Ablehnungen erfolgen wegen gebuchten Urlaubs“, heißt es zum Beispiel aus dem Marsberger Rathaus. „Berufliche Verhinderungen aufgrund von Schichtdiensten oder gesundheitliche Einschränkungen“, fügt Ordnungsamtsleiter Dieter Harbeke (Medebach) hinzu. Aus dem Briloner Rathaus heißt es: Die Zahl der Absagen schwankt von Wahl zu Wahl, aber auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Im Allgemeinen sind alle vorgebrachten Gründe nachvollziehbar.“ In Olsberg fällt der Wahltag mit dem Schützenfest zusammen. Daher tauchen zum Beispiel „Teilnahme am Königstisch“ oder „Musik machen“ als durchaus nachvollziehbare Gründe auf.
35 Parteien treten an
Für die Europawahl hat der Bundeswahlausschuss übrigens in Deutschland 35 Parteien und sonstige politische Vereinigungen zugelassen. Dabei treten nicht nur die bekannten großen Parteien an, sondern auch viele Kleinparteien. Da es in Deutschland bei der Europawahl im Gegensatz zur Bundestagswahl derzeit keine Fünf-Prozent-Hürde gibt, haben kleine Parteien bessere Chancen auf einen Sitz im Europäischen Parlament.
Auch wenn die Unterstützung im Wahllokal ein Ehrenamt ist, bekommen die Helfer und Helferinnen dafür eine kleine Aufwandsentschädigung, die als „Erfrischungsgeld“ bezeichnet wird. Die Höhe fällt unterschiedlich aus, weil sie gesetzlich nicht fest vorgeschrieben ist: Die Städte Brilon und Olsberg zahlen aktuell - unabhängig davon ob z.B. Kommunal- oder Europawahl – 50 Euro für die Wahlhelfer in den Urnen- und 30 Euro für die in den Briefwahlvorständen. In Marsberg sind es 30 Euro (Urnenwahlvorstände) und 25 Euro (Briefwahlvorstände), in Winterberg 45 bzw. 35 Euro, in Medebach einheitlich 35 Euro und in Hallenberg erhalten die Wahlvorstände jeweils 35 Euro sowie die übrigen Mitglieder jeweils 25 Euro. Das ist das, was auch der Bundeswahlleiter empfiehlt. Allerdings heißt es in den Richtlinien auch: „Soweit die Länder und Kommunen die Höhe des Erfrischungsgelds festlegen, können die Beträge nach oben oder unten abweichen.“
Beteiligung an der EU-Wahl größer als bei den Kommunalwahlen
In Sachen Wahlbeteiligung steht die Europawahl auch bei den Sauerländern durchaus hoch im Kurs: Während 2020 im Schnitt erstaunlicherweise nur 56,6 Prozent der wahlberechtigten Sauerländer ihre Stimme bei der Kommunalwahl abgaben, waren es immerhin 62,1 Prozent bei der letzten EU-Wahl 2019. Am größten ist die Beteiligung immer noch bei der Bundestagswahl, die 2021 bei uns bei 78,1 Prozent lag.
Beim Zuschnitt der Wahlbezirke bleibt es in fast allen sechs Städten beim Alten. Lediglich Brilon erklärt, dass einige Wahllokale geändert wurden und verweist dazu auf die Homepage unter der Rubrik „Wahlen“.
Die Wählerverzeichnisse – also die Liste der Wahlberechtigten Personen einer jeden Stadt - wurden zum Stichtag 28. April aufgebaut und die Daten den Druckereien übergeben. In diesen Tagen werden daher auch die Wahlbenachrichtigungen zugestellt. Bis zum 19. Mai müssten sie angekommen sein. Wer bis dahin keine Post bekommen hat, sollte im Wahlamt nachfragen.
Möglichkeit der Briefwahl
Stark gefragt ist nicht erst seit Corona die Möglichkeit der Briefwahl. Auch hier gilt es, Fristen zu beachten. Rabea Kappen, Sprecherin der Stadt Winterberg: „Wahlschein können von Wahlberechtigten bis zum 7. Juni, 18 Uhr, bei der Stadt im Wahlamt, mündlich vor Ort, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Bei der Briefwahl muss der Wähler/die Wählerin den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an das Rathaus absenden bzw. abgeben, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18 Uhr vorliegt.“
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Die Cyberattacke auf die Südwestfalen-IT hat übrigens keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Durchführung der Europawahl. „Die durch den Cyber-Angriff entstandenen Probleme konnten erfreulicherweise fast in Gänze vor Beginn der „heißen“ Wahlvorbereitungsphase behoben werden“, heißt es aus dem Marsberger Rathaus. Holger Schnorbus aus Hallenberg: „Gleichwohl ist das Thema Cyber-Sicherheit bei der Durchführung von Wahlen ein immer stärker zu beachtendes Themenfeld, so dass unabhängig von den Erfahrungen des Cyberangriffs vielfältige Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden, um eine Einflussnahme auf das Wahlgeschäft bzw. das Wahlergebnis zu verhindern. Konkrete Angaben hierzu sind aus sicherlich nachvollziehbaren Gründen nicht möglich.“