Brilon/Olsberg/Bestwig. Zukunftsweisendes Projekt: Brilon, Bestwig und Olsberg diskutieren wieder über ein interkommunales Gewerbegebiet. Das ist der Plan:
Brilon nimmt Anlauf für einen weiteren Versuch, das Interkommunale Gewerbegebiet (IKG) mit den Gemeinden Bestwig und Olsberg zu realisieren. Im Jahr 2022 war das Projekt mit 15 zu 14 Stimmen knapp gescheitert.
Mehr aus dem Altkreis Brilon
- Schützenfeste im HSK: Kreisoberst spricht zum Saisonstart Klartext
- Das große Schützen-ABC: Infame Diebstähle und Mondscheintanz
- Nach Kyrill und Borkenkäfer: Brilon sucht Baum der Zukunft
- Wie ein Marsberger den Tod seiner beiden Töchter verarbeitet
- Brilon: Künstler Tim Guse kämpft für seine Heimatstadt
Grund für den erneuten Versuch: Die Gewerbeflächen in Brilon, aber auch in Bestwig und Olsberg, werden langfristig knapp, die Entwicklungsmöglichkeiten für Firmen aber auch die Ansiedelungsvorhaben sind nur begrenzt möglich. In der Summe wurde für die Kommunen Brilon, Olsberg und Bestwig ein tendenzieller rechnerischer Bedarf von ca. 28 Hektar bei einem Zeithorizont von 7 Jahren ermittelt. Mögliche Dynamiken können zu Abweichungen führen, heißt es dazu in einer Vorlage an den Rat der Stadt Brilon.
Im Rahmen der Diskussion im Jahr 2022 brachte Hubertus Weber, Fraktionsvorsitzender der SPD, das Problem auf den Punkt: „Das Problem ist die Bezirksregierung“, so Weber: „In Arnsberg wird mit Blick auf Flächenversiegelung ein restriktiver Kurs gefahren“. Im Landesentwicklungsplan heißt es zu den Entwicklungsmöglichkeiten: „„Bevor ein anderer im Freiraum gelegener Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen festgelegt wird, ist eine interkommunale Zusammenarbeit an Standorten in anderen Gemeinden, die unmittelbar an vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche oder Bereiche für gewerbliche oder industrielle Nutzungen anschließen, anzustreben“.
Bezirksregierung ist restriktiv
Im Klartext: Bevor Brilon in Zukunft Gewerbeflächen ausweisen kann, muss sie zunächst klären, ob es nicht die Möglichkeit zur Interkommunalen Zusammenarbeit gibt. Befürchtungen, dies werde jegliche Entwicklung in Brilon verhindern, verneint die Bezirksregierung gegenüber der Stadt: Im Gespräch der Bezirksregierung Arnsberg mit den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates wurde durch die Bezirksregierung die grundsätzliche Bereitstellung von Gewerbeflächen außerhalb des IKG für die Stadt Brilon nach einer Rücknahme nicht mehr genutzter Flächen in Aussicht gestellt, heißt es im Antragstext. Um diesem restriktiven Kurs zu begegnen, sind die drei Städte schon seit längerer Zeit in einer Diskussion über ein IKG.
Die Westfalenpost Brilon auf Social Media
- Immer auf dem neuesten Stand bleiben: Unsere News-App gibt es auch für Android und iPhone
Das Gewerbegebiet, an dem die Kommunen Bestwig und Olsberg beteiligt sein sollen, würde im Bereich des existierenden Gewerbegebiets am Nehdener Weg entstehen – entlang der Straße zwischen den Windrädern und der Bahnlinie sowie in Richtung Fünf Brücken. Bei dem Gelände handelt es sich um die ehemalige so genannte LEP VI-Fläche, die in den 70er-Jahren zum Bau einer Wiederaufbereitungsanlage im Gespräch war und die zur Jahrtausendwende in die engere Wahl als Standort eines BMW-Werks gelangte.Hubertus Weber hält den Vorstoß für „einen überfälligen Schritt“ und Marcus Bange, der frischgewählte allgemeine Vertreter des Bürgermeisters gibt Entwarnung: „Zunächst entstehen keine Kosten“. Eberhard Fisch, Fraktionsvorsitzender der CDU, die im Jahr 2022 gegen das Projekt stimmte, legt den Finger noch einmal in die Wunde: „Wie sind eigentlich die Lasten zwischen den Städten aufgeteilt?“, fragt sich Fisch. Der Großteil der Fläche sei ja in Brilon: „Und damit hat die Stadt auch den ganzen Planungsaufwand“, merkt Fisch an. „Grundsätzlich ist das aber eine zukunftsweisende Maßnahme“, findet nun jedoch auch die CDU und stimmt dem Antrag zu.
Wirtschaftsförderung Hochsauerland mit Planung beauftragt
In einem ersten Schritt soll nun die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Hochsauerlandkreises (HSW) mit der Moderation eines Prozesses beauftragt werden, in dem der Handlungsbedarf und die Möglichkeiten der Umsetzung eines IKGs erörtert werden sollen. Dabei sollen alle relevanten Fragen geklärt werden, beispielsweise die Rechtsform des IKGs, die Aufteilung der Kosten und Erträge sowie die Lage und Größe des Gebiets. Bei der Festlegung der Lage und Größe des IKGs sollen auch die Dynamiken bei der Flächenbilanzierung und Bedarfsabschätzung berücksichtigt werden. Dazu gehört auch die Identifizierung von „zurückentwickelbaren Flächen“, die wieder für gewerbliche Nutzung zur Verfügung gemacht werden könnten. Nach Abschluss der Vorstudie könnte dann ein Antrag auf Änderung des Regionalplans gestellt werden, um die Ausweisung des IKGs zu ermöglichen. Parallel dazu wollen die drei Kommunen das IKG auch im Rahmen des EFRE-Förderprogramms „Nachhaltige Wirtschaftsflächen in Südwestfalen“ weiterentwickeln.