Winterberg/Arnsberg. Der Ex-Polizist und Ex-Mitarbeiter der Opferschutzorganisation in Winterberg wird wegen Vergewaltigung verurteilt. Das Urteil will er nicht akzeptieren.
Die Haftstrafe will der Ex-Leiter der Außenstelle des Weißen Rings in Winterberg nicht akzeptieren. Das Landgericht Arnsberg hatte ihn wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen. Nach Willen der vierten Strafkammer soll der 74-jährige Ex-Polizist für drei Jahren und sechs Monaten ins Gefängnis. Nun hat er über seinen Rechtsanwalt Kay Hofheinz Revision gegen das Urteil eingelegt, teilt der Pressesprecher des Landgerichts, Alexander Brüggemeier, auf WP-Anfrage mit. Während des gesamten Prozesses, der zum großen Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, hatte er seine Unschuld beteuert. Sein Verteidiger hatte gar einen Freispruch gefordert und die Entscheidung der Kammer im Anschluss kritisiert. Jetzt muss der Bundesgerichtshof über die Revision entscheiden.
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Deutliche Worte an den Angeklagten
Ohne eine Gefühlsregung hatte der ehemalige Mitarbeiter der Opferschutzorganisation am 2. April sein Urteil entgegengenommen. Das Gericht hatte es erwiesen angesehen, dass der pensionierte Polizist eine Frau im Rahmen seiner Tätigkeit, in deren Haus vergewaltigt hatte. Der Vorsitzende Richter Petja Pagel erklärt bei der Begründung, dass die Kammer unter anderem aufgrund der überzeugenden und konstanten Aussagen des Opfers zu dem Urteilsspruch gekommen sei.
Dem Gericht hatte auch ein sogenanntes aussagepsychologisches Gutachten der Frau vorgelegen. Dabei untersucht eine Psychologin oder ein Psychologe, ob eine Aussage auf erlebnisbasierten Fakten beruht, also ob das Geschilderte tatsächlich erlebt wurde. Zudem hatte eine weitere Psychologin die Frau begutachtet. Richter Pagel hatte während seiner Urteilsbegründung ein paar deutliche Worte an den Angeklagten gerichtet: „Ich mache diesen Job schon seit ein paar Jahren und ihre Einlassungen waren durchaus originell, aber wenig glaubhaft“, sagt er mit ernster Stimme.